Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, folgende Maßnahmen aus dem am 5.12.2024 beschlossenen Haushaltsplanentwurf 2025 zu streichen: Produkt 57101, Zuschüsse Ärzteförderung, 85.000 Euro Investitionsnummer 51101- 10-006, Smart City, Smart Lighting, 70.000 Euro Investitionsnummer 52201-01-001, rundhafte Sanierung Steinweg 3 und 5, 270.000 Euro Investitionsnummer 54101-10- 001, Beleuchtung Radweg Rotenburg-Braach, 140.000 Euro. Zusätzlich zu den vorgenannten Beträgen werden auch alle Ansätze in den Finanzplanungsjahren bis 2028 für diese Maßnahmen gestrichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen inklusive Folgeauswirkungen auf das Investitionsprogramm, Haushaltssicherungskonzept und den Kreditbedarf vorzunehmen und den endgültigen Haushaltsplanentwurf 2025 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Verkauf
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Archives for StaVo Reden
Änderungsantrag zum Haushalt 2025
a) Änderungsantrag zu Haushalt 2025 zur Streichung folgender Positionen: Produkt Nr. 31560, Konto Nr. 6701000, Maßnahme: Vereinshub Steinweg 26, Summe ca. 24.000 EUR lt. Seite 124 des Haushaltsplans >Hierzu ist die Kündigung des bestehenden Mietvertrags der Räumlichkeiten in o. g. Objekt fristgerecht dem Vermieter zu übermitteln. Produkt Nr. 54701, Konto Nr. 7122000, Maßnahme: Zuschuss für ÖPNV Übernahme AST-Verkehr, Summe 10.000 EUR, lt. Seite 203 des Haushaltsplans Produkt Nr. 53101, Konto Nr. 7128000, Maßnahme: Zuschüsse Balkonkraftwerke, Summe 5.000 EUR, lt. Seite 181 des Haushaltsplans b) Änderungsantrag zu Beschlussvorschlag zu Haushalt 2025 zwecks Hinterlegung von Sperrvermerken wie folgt: Die Stadtverordnetenversammlung
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Änderungsantrag zur Ausschreibung Linienverkehr
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erweiterung und Aufstockung des vom NVV auszuschreibenden Linienbündels 303 Rotenburg/Bebra ab Dezember 2025 um den Punkt Stundentakt AST Linie 301 und 302 am Wochenende. Die Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 12.500 EUR sind ab dem Haushaltsjahr 2026 einzuplanen. Die Stadtverwaltung und der Magistrat werden beauftragt, zudem Gespräche unter Einbindung des Investors der Hängebrücke, dem Verkehrsunternehmen welches den Zuschlag nach Ausschreibung für das Linienbündel erhalten hat und dem NVV zu führen, welche Zusatzkosten für die Stadt Rotenburg a. d. F. für das bedienen aller Linien an Samstagen und Sonn- u. Feiertagen wie folgt entstehen:
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Neunantrag Ampel am Bahndamm
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Entscheidungsträger (Hessen Mobil u.a.) zur Klärung der Installation einer zusätzlichen Fußgängerampel auf der B83 im Bereich der Bahnunterführung zur Straße „Am Bahndamm“ Höhe Kasseler Str. Haus Nr. 82 zu kontaktieren. Alternativ soll geprüft werden, insofern auf Grund der vorhandenen Fußgängerampel auf der B83 im Bereich der RMW keine weitere genehmigt werden würde, diese zu versetzen an eben o. g. Stelle. Im Zuge einer nur möglichen Versetzung, soll geklärt werden, ob an die Stelle der Ampel im Bereich der RMW ein Zebrastreifen oder eine Querungshilfe errichtet werden kann.
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Änderungsantrag zum Zensus
Die Stadtverordnetenversammlung hinterfragt die große Abweichung für die Einwohnerentwicklung in Rotenburg a. d. Fulda aus der Zensus-Erhebung. Daher werden Magistrat und Verwaltung beauftragt, Kontakt mit anderen betroffenen Kommunen (z.B. Hofgeismar, Bebra und falls erforderlich weiteren) und dem HSGB aufzunehmen, um sich hinsichtlich dieser Thematik abzustimmen. Der Eingang der Gemeindeblätter aus der Zensus- Erhebung und deren Sichtung ist dabei zunächst abzuwarten.
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Neuantrag Brandschutzsachbearbeiter
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda stockt zum 01.01.2025 im Stellenbesetzungsplan die bisher für einen Brandschutzsachbearbeiter geführte halbe Stelle auf eine ganze Stelle auf. Magistrat und Verwaltung werden mit der Umsetzung im Haushalts-, sowie Stellenbesetzungsplan 2025 und der Besetzung der Stelle mit geeignetem Fachpersonal beauftragt.
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Änderungsantrag Brauchtumsveranstaltungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beauftragt den Magistrat und die Verwaltung eine Förderrichtlinie Brauchtumsveranstaltungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Für die Förderung stehen im Haushaltsplan 2023 im Produkt 28101 10.000 EUR zur Verfügung. Diese Position soll auch in Folgejahren fortgeführt werden. Die Richtlinie soll folgende Eckpunkte enthalten: Gefördert werden sollen besondere Brauchtumsveranstaltungen (Bsp. Kirmes in Braach und Lispenhausen, Jubiläumsfeiern, Dorffeste der Stadtteile) die durch Ehrenamtliche bzw. gemeinnützige Vereine organisiert und durchgeführt werden. Die Förderung soll in der Weise erfolgen, dass je Veranstaltung max. 3.000 EUR erwirtschaftetes Defizit durch die Förderrichtline ausgeglichen wird.
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Änderungsantrag zur Dorfentwicklung
1. Ab dem Jahr 2025 legt die Stadt Rotenburg an der Fulda den Fokus auch auf die Dorfentwicklung und bereitet entsprechende Maßnahmen vor. 2. Die Ortsbeiräte und die Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen, um Ideen und Anregungen für eine nachhaltige Dorfentwicklung zu sammeln. 3. Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der MER beauftragt, ein Konzept zur Dorfentwicklung zu erarbeiten, das folgende Aspekte der nachhaltigen Dorfentwicklung berücksichtigt: – Lebensqualität – Infrastruktur – Umweltschutz – Gemeinwesen 4. Die Stadtverwaltung prüft in Zusammenarbeit mit der MER die Verfügbarkeit von Fördermitteln aus bestehenden und geplanten Förderprogrammen (Bund und
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Antrag Hausarztstipendiumsprogramm
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda möchte möglichst im Jahr 2024 ein „Hausarztstipendiumsprogramm“ einführen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 24 TEUR sollen im Anreizprogramm Niederlassung Ärzte gekürzt und dem neuen Programm zugeführt werden. Das Hausarztstipendium soll sich an Studierende richten, die eine verbindliche Studienplatzzusage haben oder die im 1. bis 6. Fachsemester an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind. Die Förderung soll auf 2 Stipendiaten limitiert werden. Die Stipendiaten sollen mit 1.000 Euro monatlich gefördert werden. Das monatliche Hausarztstipendium in Höhe von 1.000 Euro soll grundsätzlich nur für die Dauer der Regelstudienzeit, längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation gezahlt
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Rede zu Umweltbildungszentrum Licherode
Rede von W. Ross vom 23.02.2023: Zur Entscheidung zu einer Beteiligung an einer noch zu gründenden gGmbH UBZ tue ich persönlich mich sehr schwer. Das pädagogische Konzept und die pädagogische Ausrichtung sind unbestritten gut und in der heutigen Zeit auch notwendig. Davon abgesehen stellen sich mir jedoch viele Fragen. Zunächst die Gemeinde Alheim . Das UBZ befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Alheim und wurde zur EXPO 2000 als Leuchtturmprojekt initiiert. Die Gemeinde Alheim ist Eigentümer der Liegenschaft, auf der das UBZ betrieben wird. Warum ist die Gemeindevertretung so zögerlich bei einer Entscheidung, die sich um ein
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