Rede zur Arbeit und zur Abstimmung des Arbeitskreises Kita-Gebühren
Als Sprecher des Arbeitskreises möchte ich hiermit über dessen Arbeit berichten. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2011 zur Änderung der Kita-Gebührensatzung in eine einheitliche Gebühr für die gleiche Inanspruchnahme von Leistungen, konstituierte sich erstmalig am 15.06.2011 ein Runder Tisch bzw. Arbeitskreis, der aus folgenden Vertretern bestand:
- 2 Vertreter der Verwaltung
- je 2 Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen
- die 5 Vorsitzenden der Elternbeiräte der Kindergärten in der Stadt Rotenburg
- die Kindergartenkoordinatorin der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
- je 1 Vertreter der Kirche und der AWO als Träger der nicht städtischen Kindergärte
Der Arbeitskreis hatte insgesamt vier Mal in zum Teil unterschiedlicher Besetzung am 15.06.2011, 28.07.2011, 22.08.2011 und am 06.10.2011 getagt. Die Verwaltung stellte den Mitgliedern des Arbeitskreises, wie im Beschluss gefordert, zahlreiche Unterlagen zur Vertiefung in die Materie zur Verfügung. Zur Eröffnung des Arbeitskreises wurden vom Antragsteller der Hintergrund des Stadtverordnetenbeschlusses und die Ziele einer Änderung der Gebührensatzung aus Sicht der UBR-Fraktion wie folgt erläutert:
- eine einheitliche bzw. feste monatliche Betreuungsgebühr für alle Rotenburger Kitas
- eine Anpassung bzw. Angleichung der Gebühren im Rahmen der ZuBRA (also Bebra, Rotenburg und Alheim), um auch hier eine Chancen- und Wettbewerbsfähigkeit Rotenburgs zu gewährleisten
- gleiche Öffnungszeiten aller Rotenburger Kitas, auch AWO und St. Geor
- bei Bedarf eine Verlängerung der Öffnungszeiten Freitag nachmittags
Als erste Festlegung des Arbeitskreises wurde die Erarbeitung einer Bedarfsanalyse in Form eines Fragebogens an die betreffenden Eltern gefordert. Dieser sollte unter anderen die Betreuungswünsche und die von den Eltern geforderten Betreuungszeiten erfassen. Dieser Fragebogen wurde an 132 Eltern bzw. Sorgeberechtigte versandt und an weitere 128 Eltern bzw. Sorgeberechtigte direkt in den Kitas überreicht und ausgewertet. Die Ergebnisse flossen direkt in die weiteren Betrachtungen des Arbeitskreises ein.
Des Weiteren sollte eine Gegenüberstellung der aktuellen Kita-Gebühren und der GebührenSatzungen im ZuBRA-Raum erarbeitet werden. Dazu erhielt jeder Teilnehmer die aktuellen Gebührensatzungen der Nachbargemeinden.
Damit der Einstieg in den Vergleich verschiedener Gebührenmodelle vorgenommen werden konnte, wurde die Verwaltung vom Arbeitskreis beauftragt, einen konkreten Zahlenwert für eine Betreuungsstunde zu ermitteln, in dem alle Kosten und Aufwendungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung enthalten sind. Auf Basis dieses Stundensatzes und unter Berücksichtigung aller vorgenannten Faktoren sollten dann verschiedene Betreuungsmodelle erarbeitet werden.
Dies war nur mit erheblichem Arbeitsaufwand möglich, da es unter anderem durch die Umstellung der Haushaltsführung von der Kameralistik zur Doppik auch zu Fehlbuchungen und versteckten Kosten im Haushalt gekommen war. Die ermittelten Zahlen wurden von Herrn Grünewald anhand der Haushaltsunterlagen der letzten Jahre überprüft und mussten mehrfach durch die Verwaltung korrigiert werden. Hier gilt besonderer Dank Herrn Hartmann, der dem Ehrenamt sehr hilfreich und konstruktiv zur Seite stand.
Unter anderem wurde festgestellt, dass bei steigenden Ausgaben, die Einnahmen durch die Elternbeiträge seit Jahren kontinuierlich rückläufig waren. Das heißt, seit Jahren wurde die sogenannte Drittelregelung nicht mehr erreicht. Drittelregelung bedeutet, zwei Drittel der anfallenden Betreuungskosten trägt der Stadt und ein Drittel die Eltern. Durch Elternbeiträge wurden trotz Staffelgebühren nur ca. 20 % statt der geforderten 33 % der gesamten Betreuungskosten gedeckt. Für eine leere Stadtkasse ist das eine zusätzliche Belastung.
In zahllosen Stunden hat Herr Grünewald unter Berücksichtigung der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Daten und Zahlen verschiedene Gebührenmodelle erarbeitet, die auf Grund der Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben wie Bambini-Programm, Integrationsmaßnahmen usw. mehrmals korrigiert werden mussten und zunehmend präziser wurden.
Als Endergebnis stellte Herr Grünewald 2 Gebührenmodell mit festen Beiträgen vor. In beiden wurden zusätzlich die Kosten für eine 2/3 Betreuung, als Ergebnis der Elternbefragung eingearbeitet. Diese 2/3 Betreuung erweitert das bisherige Angebot der Halb- und Ganztagsbetreuung. Ein Wunsch vieler Eltern war es zum Beispiel, das ihre Kinder auch bei Halbtagsbetreuung am Mittagessen teilnehmen können. Da dies aus „logistischen“ Gründen nicht möglich ist, weil die vorhandenen Kita-Kräfte für die dann größere Anzahl an Kindern während des Mittagessens nicht ausreichend ist, können die Eltern nun von der Halbtagsbetreuung zur 2/3 Betreuung wechseln, um ihren Kindern ein Mittagessen in der Kita zu ermöglichen. Des Weiteren können die Eltern nun Kosten sparen, wenn Sie von der Ganztagsbetreuung zur 2/3 Betreuung wechseln.
Diese Gebührenmodelle wurden den aktuellen Kita-Gebühren im ZuBRA-Raum gegenüber gestellt, im Arbeitskreis verglichen und besprochen. Hierzu muss erwähnt werden, dass die Betreuungszeiten in den städtischen Rotenburger Kitas mit durchschnittlich 220 Stunden monatlich höher sind, als in Bebra oder Alheim mit nur durchschnittlich 190 Stunden monatlich. Bei der genaueren Betrachtung wurden folgende Feststellungen im Arbeitskreis gemacht:
- Um die Drittelregelung nach dem Berechnungsmodus des Regierungspräsidiums zu gewährleisten, müsste die Staffelgebühr zur Kostendeckung durch Elternbeiträge um 50% erhöht werden. Das heißt, der derzeitige Eingangssatz (ganztags) von 76 Euro müsste auf ca. 114 Euro und der derzeitige Höchstsatz von 300 Euro müsste auf ca. 450 Euro erhöht werden. Ursache dafür ist, daß seit 2004, also seit über 7 Jahren trotz steigender Kosten und sinkender Einnahmen durch Elternbeiträge, keine Gebührenanpassung erfolgt ist. Dieses Versäumnis war wohl politisch so gewollt. Und genau dieses Versäumnis führt nun zu einigen Härtefällen.
- Die Modelle mit festen Gebühren sind bezüglich der Angleichung der Kita-Gebühren an steigende Betreuungskosten im Gegensatz zu den nicht kalkulierbaren Einnahmen durch Staffelgebühren transparent und nachvollziehbar und könnten jährlich auf den Cent genau kalkuliert bzw. angepasst werden. Sie sind derzeit aber auch noch so gerechnet, dass die Landeszuschüsse für Integrationsmaßnahmen, Bambini-Programm usw. quasi wie Elternbeiträge behandelt werden.
- Durch das Modell mit festen Gebühren hat man gegenüber dem bisherigen Staffelmodell die einfache Möglichkeit die Gebühren einmalig für die gesamte Betreuungszeit von 3 bis 4 Jahren zu berechnen. Dadurch verringert sich der Aufwand für die Eltern und für die Verwaltung erheblich. Bis dato mussten die Eltern ihren Einkommens-Steuerbescheid mindestens zwei Mal pro Kindergartenjahr, einmal für den vorläufigen und einmal den endgültigen Bescheid, oder auch mehrmals im Jahr z. B. bei durch das Finanzamt nachträglich geänderten Bescheiden, der Verwaltung vorlegen. Die Verwaltung musste bei jeder Änderung des Einkommens-Steuerbescheid der Eltern, wiederum jeweils einen neuen Gebührenbescheid erstellen. So konnten während der gesamten Kindergartenzeit eines Kindes bis zu 10 oder 12 Gebührenbescheide zusammen kommen. Nun reicht ein einziger Gebührenbescheid je Kind für die gesamte Betreuungszeit von 3 bis 4 Jahren, wenn die Eltern die erstmalig gewählte tägliche Betreuungszeit beibehalten.
- Durch die Einführung der 2/3 Betreuung können die Eltern sowohl Kosten sparen, als auch ihre Kinder am Mittagessen teilnehmen lassen, ohne die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen zu müssen.
- Das Modell mit den festen Gebühren mit einer ca. 33 % Kostendeckung durch Elternbeiträge erfüllt die Drittelreglung und ist fast identisch mit den Gebühren der beiden anderen ZuBRA-Gemeinden. Dies beugt somit gebührenbegründeten Anmeldungen von Rotenburger Kindern in anderen Gemeinden vor.
Aus meiner Sicht finde ich es sehr schade, dass die Vertreter des St. Georg Kindergartens als ein Träger der nicht städtischen Kindergärten an den beiden letzten und entscheidenden Beratungen des Arbeitskreises nicht teilgenommen haben. Da sich die Kalkulation der Kita-Gebühre in der neuen Kita-Gebührensatzung auf die geleisteten bzw. angebotenen Betreuungszeiten der städtischen Kindergärten von monatlich maximal 220 Stunden bezieht, sollten und müssten die Betreuungszeiten des kirchlichen Kindergarten entsprechend erhöht werden. Sonst müssen die Eltern, deren Kinder diese Einrichtung besuchen pauschal einen höheren Stundensatz gegenüber den städtischen Kindergärten zahlen. Der AWO-Kindergarten hatte eine Anpassung der monatlichen Betreuungszeiten entsprechend den städtischen Kitas bereits zugesagt.
Der Arbeitskreis beauftragte die Verwaltung eine neue Kita-Gebührensatzung zu entwerfen, in der das Modell mit den festen Gebühren eingearbeitet wird. Dieser Entwurf der neuen Satzung wurde in der abschließenden Beratung des Arbeitskreises Satz für Satz durchgesprochen. Die Vorschläge zur Änderung, Streichung oder Ergänzung einzelner Passagen im Satzungsentwurf durch einzelne Vertreter im Arbeitskreis wurden mehrheitlich abgestimmt und im Entwurf modifiziert.
Da die Beratungen im Arbeitskreis von Seiten der Vertreter der SPD-Fraktion anfangs teils für polemische Monologe genutzt wurden, hatte ich als Sprecher des Arbeitskreises diesen in jeweils einzelnen persönlichen Gesprächen angeboten, in einer separaten Runde gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Pfister und den Fraktionsvorsitzenden der UBR Herrn Grünewald die Gebührenmodelle zu erläutern. Dies sollte mit dem Ziel erfolgen, die von der SPD angesprochenen Härtefälle, die es mit Sicherheit gibt, mit sinnvollen und tragfähigen Lösungen in der neuen Satzung zu kompensieren. Leider wurde dieses Angebot nicht angenommen. Die Vertreter der SPD haben in diesem Arbeitskreis keine Vorschläge oder Lösungsansätze zur Milderung der von Ihnen eingebrachten Vorwürfe der „unsozialen Härte“ eingebracht. Auch diese Chance wurde leider vertan.
So einen demokratischen Prozess hat es bezüglich der Kita-Gebühren-Satzung bisher in Rotenburg noch nicht gegeben. Wenigstens das sollten die Kritiker zur Kenntnis nehmen.
Die neue Satzung ist transparent, nachvollziehbar, kalkulierbar und gerecht und wurde in einem demokratischen eingerichteten Gremium, dem Kita-Arbeitskreis, erarbeitet und mit 9 Stimmen einstimmig, bei einer Enthaltung, befürwortet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch in der letzten Sitzung des Kindergartenbeirates am Montag den 31.10.2011 stimmten die Teilnehmer mit 14 Stimmen (Eltern) für die neue Satzung, bei 2 Gegenstimmen (SPD) und 6 Enthaltungen (Erzieherinnen). Die Rotenburger Eltern wollen anscheinend mit großer Mehrheit keine Staffelgebühren mehr!
Als Sprecher des Arbeitskreises möchte ich mich bei allen Teilnehmern recht herzlich für ihre konstruktivere Arbeit bedanken. Der Arbeitskreis hat die Vorgaben des Stadtverordnetenbeschlusses sehr zügig und zielorientiert erfüllt. Besonderem Dank gilt jedoch Hartmut Grünewald, der in unzähligen, ehrenamtlichen Stunden die Gebührenmodelle erstellt hat und somit erst die Erarbeitung einer neuen Kita-Gebührensatzung ermöglichte.
Alle Arbeitskreissitzungen wurden von Herrn Brand vorbereitet, geleitet und protokolliert. Er hat seine Arbeit, trotz teilweiser polemischer Diskussionen, unparteiisch erledigt und zügig und zielorientiert alle Beratungen gelenkt. Dafür gebührt ihm auch im Namen der Arbeitskreisteilnehmer ein Dankeschön.