Vorstellung neue Kindergartengebührensatzung

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, im Mai beschloss die Stadtverordnetenversammlung, einen „Runden Tisch“ einzurichten mit Vertretern der Fraktionen, der Kindergartenelternbeiräte, Verwaltung sowie Vertretern von AWO und Kirche, um eine neue Gebührensatzung zu erarbeiten, bei der statt der Staffelgebühren feste Beiträge festgesetzt werden sollten. Dieser Runde Tisch hat getagt und nach mehreren Sitzungen mit 9 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung einstimmig den jetzt vorgelegten Entwurf für die neue Gebührensatzung verabschiedet. Auch der Kindergartenbeirat hat mit  überwältigender Mehrheit die neue Satzung befürwortet. Damit sollen die derzeit geltenden Staffelgebühren durch Festbetragsgebühren ersetzt werden.

Warum sollen wieder feste Kindergartenbeiträge eingeführt werden?

Als man die Staffel einführte, waren die Befürworter überzeugt, Gebührenanpassungen seien zukünftig unnötig, weil durch ständig steigende Löhne und Gehälter eine automatische Erhöhung der Beitragseinnahmen stattfinden würde. Dies war ein vorhersehbarer Trugschluss. In der Zwischenzeit wurden mehrmals Anpassungen/Änderungen vorgenommen, zuletzt 2004. Danach wurde nicht mehr erhöht, man hielt sie künstlich niedrig, obwohl die Beitragseinahmen ständig zurück gingen. Über die Schmerzgrenze von 300€ mtl. hinauszugehen, traute man sich dann doch nicht. Wenn man den Berechnungen des Reg.Präs. folgen wollte, mit denen dieser das durch Elternbeiträge aufzubringende Drittel errechnet, müssten wir jetzt sogar auch die Staffelgebühren um 50% erhöhen, d.h. von 60-240€ auf 90-360€ für HT und von 76-300€ auf 152-450€ für ganztags. Das sind Beträge, die niemandem mehr zumutbar sind.

Auf diese Berechnungen und die Zuschüsse des Landes werde ich an anderer Stelle noch ausführlicher eingehen, denn wissentlich oder unwissentlich werden wir hier kräftig über den Tisch gezogen.

Seit Jahren gehen die Einnahmen aus Elternbeiträgen kontinuierlich zurück. Ursache sind nicht nur sinkende Einkünfte der Familien, sondern auch in unserer Verwaltung hausgemachte Gründe. Z.B. ist die Staffelgebühr mit dem Zuschusswesen des Landes nicht kompatibel. Unsere Eltern zahlen für einen Ganztagsplatz z.Zt. zwischen 76 und 300 € monatlich. Die Einführung des kostenlosen letzten Kindergartenjahres (Bambini-Programm) lässt sich das Land etwas kosten, allerdings nicht die  kompletten Aufwendungen, sondern lediglich 100 € mtl., 1200€ im Jahr. Das ist viel zu wenig, die Stadt legt drauf, weil der Betrag gerade mal für etwas mehr als 1/3 der Halbtagsbetreuung ausreicht. Deshalb gibt es in Bebra und Alheim für die Bambini auch nur eine kostenlose Betreuungszeit von maximal 5 Stunden täglich (das sind 100 im Monat). Rotenburg in seiner finanziellen Misere gewährt das letzte Kita-Jahr auch ganztags (220 St. mtl.) völlig frei, wenn das Kind im Jahr zuvor ebenfalls ganztags angemeldet war. Clevere Eltern haben ihre Kinder im vorletzten Jahr trotz höherer Beiträge ganztags angemeldet und so im Schnitt beider Jahre nur 50% der hohen Ganztagsgebühren zahlen müssen. Und wenn dann plötzlich für 8-10 Kinder statt 240 oder 300€ mtl. nur 100€ vom Land kamen, fehlten plötzlich 20000€ in der Kasse. Als die Satzungsänderung für das Bambini-Programm beschlossen wurde, informierte man uns weder über die reale Zahlungswilligkeit des Landes noch über die daraus folgenden Konsequenzen.

Nun zum Satzungsentwurf selbst

Der vorliegende Entwurf geht davon aus, dass es Fixkosten gibt wie Verwaltung, Unterhaltung der Gebäude, Spielmaterial usw, die für alle Kinder gleich sind, egal ob HT, 2/3- oder GT-Besuch. Deshalb setzt sich die Gesamtgebühr aus einer Grundgebühr von 25€ für Vollzahler (ermäßigt 12,50€) und einer Leistungsgebühr von 0,50€ je monatliche Stunden zusammen. Sofern Anpassungen notwendig werden sollten, haben wir damit 2 einfache Stellschrauben, mit denen die Gebühren so angeglichen werden können, dass das notwendige Drittel an Elternbeiträgen erreicht wird.

Nach dem vorliegenden Entwurf werden wir somit zukünftig folgende Betreuung anbieten:

Halbtags mtl. 120 Stunden ohne Teilnahme am Mittagessen 85€ mtl. Würden Bebra und Alheim ( 110 St./82€ — 100 St. 72,50€) ebenfalls 120 Stunden anbieten, lägen deren Beiträge hochgerechnet bei 89,46€ bzw. 87€. Das wäre teurer.

NEU: 2/3-tags mit 160 Stunden mtl. sowie Teilnahme am Mittagessen (Essen ist separat zu bezahlen) 105€ mtl. Bebra und Alheim bieten das nicht an, ein Vergleich ist somit nur eingeschränkt möglich.

Ganztags mit mtl. 220 Stunden sowie Teilnahme am Mittagessen kostet 135€. Bebra und Alheim bieten maximal nur 190 Stunden Betreuung an. Auf 220 Stunden hochgerechnet – soweit möglich – lägen sie bei 113,48€ bzw. 122€, also billiger. Dafür ist unser Angebot insgesamt umfassender. Ob diese Gemeinden ihr Drittel erreichen, wissen wir allerdings nicht.

Wir erwarten, dass sowohl von halbtags als auch von ganztags je 1/3 der Kinder zu der 2/3 Lösung wechseln. Damit können die, die nicht unbedingt das volle Programm brauchen, ihre monatlichen Beiträge senken. Im letzten Kitajahr ist nicht mehr alles kostenlos. Wer sein Kind 2/3 oder ganztags betreuen lassen will, muss dafür 32,50 bzw 62,50€ bezahlen. Nur der Vormittag – allerdings mit 6 Stunden (das sind immer noch mtl. 20 St. mehr als in Bebra und Alheim) bleibt kostenlos. Für diejenigen, die jetzt neu im LKJ sind, bleibt der Besitzstand erhalten, d.h. Bis zur Einschulung brauchen sie nichts zu zahlen. Allerdings entfällt die bisherige – für mich unverständliche – Verwaltungspraxis, die einem Zweitkind selbst dann noch 50% Nachlass einräumte, wenn für das erste im letzten Kitajahr gar nichts bezahlt wurde.

Einzeltage: In besonderen Fällen ist ein Zukauf von bis zu 4 Tagen Nachmittagsbetreuung zum Preis von je 3€ möglich. Auch die 50% Ermäßigung für Zweitkinder bleibt erhalten. Allerdings muss für mindestens ein Kind immer der reguläre volle Beitrag gezahlt werden. Das bedeutet: rückt das ältere Kind ins Bambini-Programm, so ist für das zweite Kind voll zu zahlen und das BambiniKind bekommt auf die Nachmittagsbetreuung 50%.

Hinsichtlich Mittagessen und Verpflegungsentgelt bleibt alles wie es war. Um das klarzustellen, haben wir einen Ergänzungsantrag eingebracht.

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Änderungsantrag zu §1.6 des Entwurfs der Gebührensatzung

§1.6 Satz 3 wird ergänzt und Satz 4 angefügt: Sie sollen dann lauten: „Die Teilnahme am Mittagessen im Falle einer 2/3 oder Ganztagsbetreuung ist Pflicht außer bei Krankheit, Urlaub oder Abholung des Kindes bis 12.30 Uhr. An diesen Tagen entfällt die Zahlung des Verpflegungsentgelts, wenn das Kind bis spätestens 8.30 Uhr abgemeldet ist.”