Stellungnahme zu den Straßenausbaubeiträgen

Als die Rotenburger Stadtverordnetenversammlung die Straßenbeitragssatzung beschloss, tat sie das in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Obwohl der Widerstand gegen Straßenbeiträge überall im Lande spürbar
wuchs, urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel noch laut HNA v. 13.01.18, die Straßenbeitragspflicht sei rechtens, ließ aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

UBR-Fraktionsvorsitzender Grünewald hatte schon in seiner Rede in der Rotenburger Stadtverordnetenversammlung vor wenigen Wochen ebenfalls sein Unverständnis darüber geäußert, dass z.B. ein Stadtstaat und Bundesland wie Berlin die Solidargemeinschaft der Geberländer wie Hessen in Anspruch nehme, aber gleichzeitig auf Straßenbeiträge und Kitagebühren verzichte.

Mittlerweile sei Dank der vielfältigen Bürgerinitiativen Bewegung in die Angelegenheit geraten und auch der Hessische Landtag werde sich mit der Straßenbeitragspflicht befassen. Ob diese gestrichen, ersetzt oder die Anliegerkosten vom Land übernommen würden, stehe jedoch in den Sternen. Egal was entschieden werde, Geld könne nur einmal ausgegeben werden und letztendlich müsse man die Mittel an anderer Stelle einsparen, so der UBR-Vorsitzende. Doch die Verteilung der Straßensanierungskosten auf alle Schultern sei vom Prinzip der Solidargemeinschaft her auf alle Fälle besser und gerechter.

Deshalb werde man auch aus Gründen der Fairness die berechtigte Forderung der Anlieger jener drei Straßen, deren Erneuerung in 2018 geplant sei, unterstützen und eine Verschiebung der Ausführung um ein Jahr, längstens jedoch bis zu einer endgültigen Entscheidung des Landtags, bei den kommenden Haushaltsberatungen befürworten. Der dafür vorgesehene Eigenanteil der Stadt sollte jedoch stattdessen für solche Reparaturund Unterhaltungsarbeiten zusätzlich verwendet werden, die die Stadt in Eigenregie vornehmen müsse.

Von Straßensanierungen bei gültiger Satzung mit Stundung der Abrechnung rät Grünewald ab. Dies sei problematisch und sogar gefährlich. Würde Hessen tatsächlich die Straßenbeitragspflicht aufheben und die Kosten übernehmen, sei es wahrscheinlich, dass begonnene Sanierungen auf Grund einer Stichtagsregelung wie Inkrafttreten des Gesetzes trotzdem abgerechnet werden müssten.