UBR Jahresrückblick 2014
Liebe Mitglieder unserer UBR, schon wieder ist ein Jahr vergangen und man fragt sich, wo es denn geblieben ist. Für Vorstand und Fraktion gab es viel zu tun:
Sitzungen von Ausschüssen und Stadtverordne-tenversammlung, der Betriebskommission der Stadtwerke, des Ältestenrates, der Verbandsversammlungen des Verwaltungszweckverbandes Alheimer, des Müllabholzweck-verbandes Rotenburg und des AZV in Bad Hersfeld. Um Entscheidungen treffen zu können, mussten sich unsere Abgeordneten und Vertreter kundig machen, recherchieren und Vorschläge erarbeiten. Dies war nicht immer einfach.
Finanzielle Lage ist auf gutem Weg
Gemeinsam mit der CDU konnten wir seit der Kommunalwahl in Rotenburg die Weichen stellen, um die katastrophale finanzielle Lage auf einen Kurs zu bringen, der gemäß dem Rettungsschirmvertrag mit dem Land eine sukzessive Rückführung der Neuverschuldung bis 2016 vorsieht. Ob wir danach auch schon Schuldentilgung vornehmen können, ist noch ungewiss. Auf diesem Konsolidierungsweg unterstützt uns das Land durch Übernahme von etwa 11 Millionen € Schulden sowie Zinsbeihilfen in den nächsten 10 Jahren in Höhe von ca. 6,5 Mill. €. Unverständlicherweise hat ein großer Teil der SPD-Fraktion dem Angebot Rettungsschirm nicht zugestimmt, obwohl gerade die SPD in den 10 Jahren ihrer Alleinregierung mit absoluter Mehrheit von 2001 – 2011 die finanzielle Misere unserer Stadt überwiegend mitverschuldet hat. Allein die Kontoüberziehungen hätten nach dem Haushaltsplan bis Ende 2012 rund 28 Millionen € betragen. Unsere Bedenken, Warnungen und entsprechende Änderungsanträge wurden ausnahmslos in den Wind geschlagen. Und so kam es wie es kommen musste und wie wir es vorhergesagt hatten: Massive Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie Leistungskürzungen mussten vorgenommen werden. Und jetzt geschieht etwas, das ich als schizophren ansehe. Ausgerechnet diejenigen in der SPD, die vordem alles abgenickt haben, dann den Rettungsschirmvertrag ablehnten, ohne den noch härtere Sparmaßnahmen hätten erfolgen müssen, spielten sich dann als Anwälte des kleinen Mannes auf, indem sie notwendige Anhebungen von Steuern und Gebühren ablehnten. An ihr Finanzgebaren in der Zeit der absoluten SPD-Mehrheit wollen sie jedoch keinesfalls mehr erinnert werden. Damit müsse doch irgendwann mal Schluss sein, fordern sie.
Nun soll Rotenburg aus dem kommunalen Finanzausgleich ab 2016 etwa 950 000 € jährlich mehr erhalten. Flugs prescht die Rotenburger SPD vor und fordert forsch wieder Rücknahme von Grundsteuer- und Gebührenerhöhungen, obwohl die Landes-SPD gegen die Maßnahme Sturm läuft und Städtetag und Landkreise Klagen dagegen ankündigten. Warten wir doch erst mal ab, ob und wieviel wir überhaupt bekommen. Und dann sollten wir – sollte was übrig sein – zunächst unsere Überziehungskredite weiter abbauen, damit unsere Kinder und Enkel nicht nur Schulden erben.
Bei den Kindergartengebühren haben wir mehrfach Vorschläge vorgelegt, die einerseits ein breit gefächertes Angebot gewährleisten, andererseits auch Einsparungen ermöglichen sollten. Die Aufteilung der Betreuung in Kernzeit (ab 7,30 – 12.30, 14.30 oder16.30 Uhr) und Randzeiten (je 1 Stunde vor Beginn und nach 16.30 Uhr) gegen geringe Zuschläge war richtig. Leider wurden die Randzeiten von den Eltern kaum gebucht und organisatorisch war man nicht in der Lage, die frei gewordenen Erzieherstunden so einzuplanen, dass unterm Strich Einsparungen möglich gewesen wären. Die SPD mäkelt immer noch an dieser Gebührensatzung herum und hat schon länger einen eigenen Vorschlag angekündigt. Der soll nun im nächsten Jahr vorgelegt werden. Vermutlich wird man auf irgend eine Weise wieder Elemente einer Staffelgebühr aus dem Hut ziehen. Als die Staffelgebühr 2012 abgeschafft wurde, haben sich keine Eltern beschwert, nur die SPD kann das aus ideologischen Gründen offenbar immer noch nicht akzeptieren.
Kauf von EAM-Anteilen
Im Zuge der Umstrukturierung hat EON das Stromnetz EON-Mitte an die noch beteiligten Landkreise verkauft, die sich jetzt wieder EAM nennen. Um die Städte und Gemeinden, die der EAM Konzessionsrechte für das Stromnetz gewährt haben, auch weiter an sich zu binden, haben die Landkreise diesen den Erwerb von Anteilen angeboten, die in einem komplizierten Finanzierungsverfahren fast ohne Eigenbeteiligung nach 20 – 27 Jahren ein Beteiligungsvermögen von fast 10 000 000 € (Rotenburg) erwarten lassen. Möglich ist dies nur, weil derzeit die Zinsen selbst für langfristige Kredite am Boden liegen und 90% des verbürgten Kredits durch die EAM aus den Gewinnen verzinst und getilgt wird. Wir haben dem zugestimmt, da renommierte Wirtschafts- und Anwaltskanzleien die geplante Transaktion ausführlich geprüft und für rentabel sowie nahezu risikolos befunden haben.
Gründung des Verwaltungszweckverbands Alheimer
Diesen Zweckverband haben zunächst nur Rotenburg und Alheim gegründet. Weitere Kommunen wie Bebra oder Ronshausen können beitreten. Die Zusammenarbeit bezog sich zunächst auf die Stadt- /Gemeindekassen, dann auch auf die Standesämter. Weitere Schritte sind geplant. Das Land unterstützt finanziell solche Vorhaben interkommunaler Zusammenarbeit, da damit Kosten in der Verwaltung eingespart werden können. Schon länger arbeiten beide Kommunen im Bereich Abwasser erfolgreich zusammen. Weitere Felder einer sinnvollen Zusammenarbeit wären in den Bereichen Wasserversorgung, Bauhof und Waldbewirtschaftung denkbar.
Windräder
Das geplante Windfeld an der Franzosenstraße bedarf noch genauerer Untersuchungen, da der Rotmilan dort offensichtlich doch in einer größeren Population vorkommt als gedacht. Der Bau von Windrädern verzögert sich dadurch und es werden auch weniger werden als zunächst geplant.
Supermarkt Lispenhausen
Die Lispenhäuser selbst haben in der Vergangenheit mit den Füßen abgestimmt und kleinen Märkten das Überleben nicht garantiert. Bäcker und Metzger in Lispenhausen haben auch über die Ortsgrenze hinaus einen guten Ruf. Ein großer Supermarkt würde nicht nur deren Existenz bedrohen, sondern auch anderen Märkten in der Kernstadt die notwendige Kaufkraft entziehen. Das kann niemand wollen. Einen Supermarkt am Ortsausgang Richtung Rotenburg wollen wir nicht. Im Zentrum Richtung Bebra für die Nahversorgung einen Markt zu errichten, wäre eine angemessene Lösung, vorausgesetzt, ein Gutachten käme zu dem Ergebnis, dies würde sich auf Dauer rechnen.
Wasser- und Abwassergebühren
In der letzten Sitzung wurden die Wassergebühren um 17 Cent gesenkt, die Schmutzwassergebühren um 20 Cent erhöht. Die Niederschlagswassergebühren bleiben unverändert. Für einen Haushalt mit Wasserverbrauch 70 cbm bedeutet das im ganzen Jahr 2,10 € mehr. Im Vergleich der 20 Gemeinden des Kreises liegen wir auf Platz 6. (Wasser 12, Kanal 3). Das sind gute Werte. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass andere Kommunen für 2015 noch Erhöhungen vornehmen werden. Wildeck und die drei Gemeinden, die damals dem Wasser und Abwasserzweckverband der EAM beitraten, wie das Herr Gleim auch für Rotenburg wollte, zahlen etwa 60% mehr. Ein Glück, dass unsere Wählergemeinschaft dies damals verhindern konnte.
MVZ
Der MZV hat sich zwischen Bebra und Lispenhausen mit dem Bau seines Verwaltungsgebäudes und dem Wertstoffhof bleibende Werte geschaffen. Täglich, auch samstags können die Bürger Sperrmüll, Gartenabfälle, Elektrogeräte und vieles mehr gegen geringe Gebühren oder manches auch umsonst abgeben. Es gibt Zeiten, wo täglich 250 bis 300 Kunden anliefern. Ein solches Angebot findet man selten. Nachdem wir auch noch eine zweite Halle am Ende der Straße (ehemals Feuerstein) erworben haben, soll der Service des MZV weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurde auch in diesem Jahr eine Service-GmbH. gegründet, mit der wir auch im gewerblichen Abfallbereich tätig werden können. Als ersten Schritt haben wir in Rotenburg die Altkleidersammlung eingeführt. Ronshausen folgt 2015, auf Bebra warten wir noch. Aber bereits eine andere Kommune im Landkreis zeigt Interesse an einer Zusammenarbeit. Wir sind froh, dass wir 2009 mit unserem Geschäftsführer, Herrn Bernhard Skolik, einen excellenten Fachmann in Sachen Abfallwirtschaft gefunden und eingestellt haben.
Getrennte Sammlung von Bioabfall ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben
Ab 1.1.2015 ist nun nach einer Übergangszeit von 2 Jahren die Getrenntsammlung von Biomüll Pflicht. Er darf nicht mehr gemeinsam mit dem Hausmüll eingesammelt und verbrannt werden. Für die Biotonne gibt es somit erstmals einen eigenen Anschluss- und Benutzungszwang. Pflanzliche Abfälle dürfen zwar weiterhin kompostiert werden, allerdings keine Speisereste, Fleischreste, Knochen, Fischabfälle und ähnliches. All das darf weder auf den Kompost noch in die Toilette, da damit Ungeziefer und Ratten angezogen werden. Auch in die Restmülltonne, öffentliche Abfallbehälter oder gar in die Landschaft dürfen diese Abfälle nicht entsorgt werden. Von daher dürfte es eigentlich gar keine Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne geben. Der MZV wird nicht kleinlich entscheiden, verlangt aber dann die Vorhaltegebühr von 18 € jährlich.
Der MZV hat bereits 2007 die Biotonne auf freiwilliger Basis eingeführt. Damit waren wir Pioniere und unserer Zeit weit voraus. Viele anfängliche Gegner der Biotonne haben sich zwischenzeitlich zu Befürwortern gemausert. Am 1.1.2014 nutzten bereits 80 % der MZV-Kunden eine Biotonne. Wir erwarten ab 2015 eine Dichte von über 90%. Diese Werte dürften im Bundesgebiet selten sein. Grund für diese gute Resonanz ist wohl, dass wir von Anfang an mit dem Angebot einer 60-l-Tonne zu günstigem Preis und dann noch für bis zu zwei Haushalte Rücksicht auf diejenigen genommen haben, die selbst kompostieren. Wer selbst kompostiert, braucht nun mal für die Entsorgung der o.a. organischen Abfälle keine 120-l-Tonne, wie sie üblicherweise angeboten wird.
Durch den Landratswahlkampf wurde die Einführung der Biotonne leider politisch überschattet und in abwegige Bahnen gelenkt. Ein Kandidat versucht, sich damit zu profilieren und scheut vor Angriffen unter der Gürtellinie nicht zurück. SPD und CDU haben ihre Kandidaten dadurch unterstützt, indem sie die eigentlich geplante Grund-/Vorhaltegebühr nun doch nicht in die Gebührensatzung des AZV aufgenommen haben. Letztlich hat man dem polemischen politischen Druck nachgegeben. Dem AZV werden Ende 2015 mehrere 100 000 € in der Kasse fehlen, die man aus einer Rücklage ausgleichen will. Doch das Ziel des Gesetzgebers wird man mit einer Abdeckung an Biotonnen von 50 – 60% nicht erreichen.
Die Verbandsversammlung des MZV hatte bereits im Juni 2014 die Einführung einer Vorhaltegebühr von 18 € für solche Kunden, die sich von der Biotonne befreien lassen, beschlossen und auch schon öffentlich bekannt gemacht. Unsere Verbandsversammlung am 10.12.14 sah keinen Anlass, diesen Beschluss aufzuheben, obwohl der Vorstand für diesen Fall einen kostenneutralen Vorschlag parat hatte, der allerdings eine kräftige Anhebung der Grundgebühr für alle Kunden bei gleichzeitiger Senkung der Leerungsgebühren für Haus- und Biomüll vorsah.
Da es bisher – auch beim AZV – die Regel war, Bioabfall gemeinsam mit Restmüll zu sammeln, haben die Gerichte auch separate Grund- oder Vorhaltegebühren für Bioabfall in den vergangenen Jahren für unzulässig erklärt. Ob das nach der Gesetzesänderung – Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfall – noch genau so entschieden würde, ist zumindest fraglich. Die Gerichte werden die neue Gesetzeslage für Verfahren ab Streitjahr 2015 berücksichtigen müssen. Eine gemeinsame Grundgebühr für den Anschluss an die gesamte Müllentsorgung war aber auch schon früher unter gewissen Voraussetzungen rechtskonform. In meinen Augen ist es schizophren, dass separate Grund- oder Vorhaltegebühren für Biomüll rechtswidrig sein sollen, aber eine Gesamtgrundgebühr für den Anschluss an die Müllentsorgung einschließlich Bio nicht beanstandet wird.
Um Gesetzen Geltung zu verschaffen und mehr Akzeptanz in der Gesellschaft zu erreichen, ist es in der Praxis auch durchaus üblich, geeignete Lenkungsfunktionen zu entwickeln, die über den Geldbeutel gehen, wenn die Einsicht fehlt. Beispiele gibt es genug. Warum soll das nicht für die Biotonne gelten? Vorstand und Verbandsversammlung sind überzeugt, dass unsere Entscheidung durchaus Bestand haben kann.
Für heute will ich damit schließen. Der gesamte Vorstand wünscht Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr. Mögen alle Ihre Wünsche bezüglich Gesundheit und
Erfolg in Erfüllung gehen.