Rede zur AZV-Verbandsversammlung in Bad Hersfeld

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, bereits in der letzten Ausschusssitzung habe ich diverse Fehler in der Gebührenkalkulation moniert. Da diese sehr komplex, umfangreich und völlig neu strukturiert ist, war es mühsam und schwierig, alles zu verstehen.

Auf Grund meiner Kritik mussten an vielen Stellen Mengen, Preise, Verteilungsschlüssel und Gebühren geändert werden. Auch der Ertrag von DSD wurde auf unseren Hinweis nachträglich eingebaut, da er vergessen worden war. Dies beweist, dass meine Kritik berechtigt war, denn nach der neuen Kalkulation wurden die vom MZV geforderten Zahlungen immerhin um rund 68 000€ reduziert.

Ich befasste mich nun ausführlich auch mit der neuen Kalkulation und habe die Grundprinzipien verstanden. Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass grundsätzliche Fehler vorhanden sind, da die Bürger Dinge bezahlen sollen, die sie nichts angehen oder für die sie schon bezahlt haben.

Ich will das an einem Beispiel exemplarisch festmachen

Ich war, und ich denke, die meisten in diesem Haus waren auch der Meinung, über die Deponie aktiv, das ist der Teil, in den noch Inertien etc eingebaut werden dürfen, mache der AZV hohe Gewinne, mit denen Gebührenstabilität bewirkt wird. Doch weit gefehlt, das Gegenteil ist der Fall. Aus der Gebührenkalkulation kann man das nicht herauslesen. Man muss sich schon die Mühe machen, einzeln die Einnahmen und Ausgaben heraus zu suchen und gegenüber zu stellen.

Dann sieht man, dass in Wahrheit ein Verlust von 322.038€ erwirtschaftet wird. Um den auszugleichen, wird die fast gleich hohe Deponieeinbaubetriebspauschale von 317.709€ auf die beiden Verbände nach dem Einwohnerschlüssel verteilt. Die Pauschale erhält die beauftragte Firma, damit sie die Anlieferungen in die Deponie einbaut. Dafür zahlen aber die Anlieferer, offensichtlich zu wenig. Wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um den Aufwand zu decken, muss man hier entweder die Gebühren anheben oder die Mengen steigern. Von vornherein sechsstellige Verluste einzuplanen und diese auf die Bürger umzulegen, ist eine Quersubvention, die das Verursacher- und das Äquivalenzprinzip (Grundsäulen des KAG Kommunalabgabengesetzes), massiv verletzt. Herr Kröcher betrachtet das trotzdem als legal, da dieser Teil der Deponie ja für alle Bürger vorgehalten werde und deshalb sei es gerechtfertigt, dass die Bürger dies auch bezahlen.

Wir sind da anderer Meinung, da dies nicht die Realität ist. Betrachten wir einmal, wer hier anliefert.

Das sind überwiegend Großkonzerne mit insgesamt 23200 Mg (14650 und 8550 Mg). Das sind 95%. Dann haben wir noch 500 Mg asbesthaltige Baustoffe, 650 Mg Boden, Bauschutt, Brandschutt und schließlich 25 Mg Mineralfasern. Selbst von diesen restlichen 5% wird nur ein kleiner Teil von den Bürgern selbst stammen. Die entsorgen ihre geringen Mengen über die Restmülltonnen oder, wenn es etwas mehr ist, bei lokalen Anbietern, wofür sie bezahlen. Auf der Deponie selbst sind sie Kunden wie K+S.

Für uns ist das klassische Wirtschaftsförderung. Das kann man ja machen, aber nicht auf Kosten der Gebührenzahler. Wir fragen uns, warum sollen die Bürger unseres Kreises die 317.709€ aufbringen, wenn sie nichts anliefern?

Verursacher der Kosten sind große Firmen. Diese und nicht der sprichwörtliche kleine Mann sind für den Aufwand der Deponierung und auch der späteren Rekultivierung heranzuziehen.

Frau Künholz hat im Ausschuss gesagt, auf unserer Deponie könnten Stoffe deponiert werden, die anderswo nicht abgelagert werden dürften. Man müsse deshalb sparsam mit dem vorhandenen Deponieraum umgehen, damit er lange reiche. Wenn das stimmt und unser Deponieraum so kostbar ist, dann kann, ja muss man für solche Problemstoffe durchaus auch höhere Preise verlangen. Das schreibt das KAG in § 10 (3) eindeutig vor, nämlich: “Die Gebühr ist nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen.“ Die neue Gebührensatzung stellt diese Vorschrift auf den Kopf. Es kann doch nicht sein, dass unsere Bürger zwangsweise über die Müllgebühren große Firmen  unterstützen müssen.

Wenn man aber nicht in der Lage ist, eine Anlage rentabel zu betreiben, muss man sie schlimmstenfalls schließen statt, wie von der Vorsitzenden angekündigt, sogar noch zu erweitern.

Ich kann keiner der 3 Vorlagen zustimmen, da geltendes Recht verletzt wird. Hoffentlich sehen das einige von Ihnen auch so.

Nachtrag

In der Diskussion gab Frau Künholz zu, dass die günstigen Entsorgungspreise vom Vorstand beschlossen wurden. Sie erinnerte daran, dass K+S der größte Arbeitgeber mit 4000- 5000 Arbeitsplätzen im Kreis sei. Würde der ausfallen, gingen im Kreis die Lichter aus.

Ich wiederhole: wenn es so schlimm um den Konzern stehen sollte, dann muss der Landkreis die Wirtschaftsförderung bezahlen, aber nicht der kleine Müllkunde!

Im Übrigen zahlt K+S noch weniger als die Kunden, die Erde zur Verwertung, also zum Abdecken der Deponie bringen.