Haushaltsrede 2015
Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, ich möchte in meiner Haushaltsrede auf drei wesentliche Punkte eingehen, die den Haushalt beeinflussen.
Grundsteuersenkung
Auch die UBR ist für eine Senkung der Grundsteuer, sobald dies vertretbar und dauerhaft möglich erscheint. Sie aber schon jetzt rückwirkend für 2016 zu beschließen, halten wir für voreilig, wenn nicht sogar leichtfertig und gefährlich. Natürlich sind wir auf gutem Weg, aber so positiv, wie der Bürgermeister sehen wir es nicht.
Wir wissen noch nicht, was dieses und die nächsten Jahre noch an finanziellen Überraschungen bringen werden. Falls die Klagen der 37 Kommunen gegen den Kommunalen Finanzausgleich Erfolg haben, wird man uns wieder Zuweisungen streichen. Ob der Landkreis die mit der Übernahme des HKZ verbundenen finanziellen Verpflichtungen ohne eine Erhöhung der Kreisumlage wird schultern können, weiß man nicht. Für die Kitas wurden der Personalschlüssel und die tariflichen Vergütungen erhöht.Ob die dafür eingeplanten Mehrausgaben ausreichen werden, muss sich erst noch zeigen.
Nach dem Grundsteuergesetz (§25(3) besteht überhaupt keine Eile, die vom Bürgermeister beantragte Grundsteuersenkung jetzt durchzupeitschen. Eine Senkung kann auch noch später rückwirkend mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres beschlossen werden.
Auch aus anderen Gründen sollten wir noch keine Fakten schaffen.
Laut HNA v. 18.2 sind die Kaufverträge wohl schon unterschrieben. Das Kartellamt hat keine Einwände. Der Kreis muss aber lt. Zeitungsmeldungen jetzt erst mal die 100 Millionen + X zusammenkratzen. Davon allein 20 Millionen für die Gläubiger, wozu weitere Forderungen aus dem begonnenen Jahr hinzukommen. Erst wenn das alles geklärt ist, kann eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen. Und erst dann ist klar, ob wir vom HKZ (Landkreis) die Grundsteuer noch bekommen.
Problematisch ist aber auch noch zu sehen: Nach Hörensagen wissen die Kommanditisten nicht, ob sie noch Geld bekommen oder nachschießen müssen. Die Beschäftigten wissen auch nicht, wie es weiter geht. Ich hoffe sehr, dass der Kreis ein schlüssiges und schnell greifendes Konzept besitzt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bevor die Führungsschicht die Koffer packt und Auflösungserscheinungen den ordentlichen Weiterbetrieb zusätzlich behindern.
Fazit
Solange keine Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist, kann noch viel passieren. Bei Übernahmen von Firmen geschieht es nicht selten, dass ein Geschäft in letzter Sekunde noch platzt. Die Folge wäre lt. Pressemeldung die Insolvenz. Dann müssten wir erneut die Erhöhung beschließen und nochmals neue Bescheide für gut 15.000€ versenden.
Wenn aus den erhofften zukünftigen Überschüssen jährlich nur 300.000€ der noch bestehenden Überziehungskredite getilgt werden sollen, dauert das bei etwa 15 Millionen € gut 50 Jahre. Wir sind aber gegenüber der Kommunalaufsicht und auch im Interesse unserer Kinder und Enkel verpflichtet, die Beträge baldmöglichst abzulösen. Also müssen die Mehreinnahmen zur schnelleren Schuldentilgung dienen. Hinausschieben, nur weil am Ende des Tunnels schon ein bisschen Licht schimmert, ist deshalb unvernünftig.
Wir sind und waren deshalb gegen eine vorschnelle Senkung der Grundsteuern. Die zu beschließen, fällt sehr leicht. Wer sie aber heute beschließt, muss auch bereit sein, sie morgen umgehend wieder zu erhöhen und den Bürgern wieder in die Tasche zu greifen, wenn die erhofften günstigen Umstände wider Erwarten nicht eintreffen. Das ist dann aber zehnmal schwieriger als jetzt alles so zu belassen, wie es ist. Wir stehen für solche Spielchen nicht zur Verfügung. Falls sich alle Voraussagen bestätigen, halten wir später eine Senkung durchaus für eine Option.
Dass die Überschüsse zur Tilgung der Kassenkredite verwendet werden müssen, ist keine Erfindung der UBR, sondern es ist gesetzliche Regelung und steht auch mehrfach in den Vorbemerkungen des Haushalts. Ich habe nur zitiert! Kassenkredite haben deshalb Vorrang, weil sie eigentlich nur für kurzfristige Überbrückungen und nicht für dauerhaftes „Über die Verhältnisse leben“ erlaubt sind, was die Kommunalaufsicht viele Jahre augenzwinkernd genehmigte, weil die Landkreise selbst dagegen verstießen.
Für 2016 wird laut Plan ein Überschuss von 947 912 € – 433 4590 € Tilgung von Investitionskrediten= 514.462€ erwirtschaftet. Diese müssen in die Tilgung der Kassenkredite fließen. Dafür sind für das Feuerwehrgerätehaus 1.175.268€ als Investitionskredit neu aufzunehmen. Diese neuen ordentlichen Investitionskredite haben jedoch erheblich schlechtere Zinskonditionen. Jegliche Investition erhöht also die Verschuldung, Allein das Feuerwehrgerätehaus mit 7,3 Mio € erhöht die Verschuldung von 2016 bis 2019 von 9,5 um 5,3 oder 56% auf 14,8 Mio €. (S. 29 und 31), während die Kassenkredite eventuell von 14,5 um 4 Mio auf 10,5 Mio sinken könnten. Und aus der Aufstellung der Gesamtschulden einschließlich Stadtwerke ersehen wir auf Seite 155:
Die Gesamtverschuldung steigt 2016 bis 2019 um 12,12%, nämlich von 45.740.700€ um 5.545.600€ auf 51.286.300€ und damit die Prokopfverschuldung von 3435€ um 416€ auf 3851€.
Wir sind also noch lange nicht über den Berg! Solange unsere Schulden noch steigen, gibt es kaum Verfügungsmasse für die Senkung von Steuern und Gebühren.
Deshalb ist es richtig, die etwa 430.000€ Grundsteuern vom HKZ, sofern sie tatsächlich 2016 anfallen, zusätzlich für die Tilgung der Kassenkredite zu verwenden. Die UBR hat die vorgeschlagene Grundsteuersenkung von Anfang an kritisch gesehen. Nach der letzten Ausschusssitzung scheint klar, dass keine Fraktion ihr zustimmen wird. Wir finden das richtig, freuen uns andererseits aber auch darüber, dass dieses Thema damit aus dem Wahlkampf verschwindet, in den es durch unglückliches Agieren hineingeraten war.
Konsequenz daraus: Wir sollten mehr untereinander kommunizieren als in den digitalen Medien, die keine Entscheidungskompetenz besitzen.
Die Nachhaltigkeitssatzung
Die vom Bürgermeister vorgelegte Nachhaltigkeitssatzung könnte man in einem Satz zusammenfassen: Die Stadtverordnetenversammlung ist verpflichtet, schnellstmöglich die vorhandenen Kassenkredite zu tilgen!
Da dies aber bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, brauchte man sie eigentlich nicht, denn sie sind in dieser Höhe gar nicht erlaubt. Denn auch die nächste Stadtverordnetenversammlung ist aus rechtlichen Gründen daran gebunden, so zu verfahren, nicht wegen dieser Satzung, die noch eine Reihe Hintertürchen oder Notausgänge offen lässt, unter welchen Bedingungen man sich vielleicht doch nicht so streng daran halten müsse.
Wir verstehen diese Satzung quasi als Menetekel an der Wand oder als Warnblinkanlage, die uns bei jedem Haushalt daran erinnern soll, die Fehler der Vergangenheit schnellstmöglich zu korrigieren und weiterhin auf dem finanziellen Pfad der Tugend zu wandeln. Unter dieser Prämisse können wir zustimmen, allerdings nur dann, wenn in § 2 (2) ein Betrag von mindestens 500.000€ festgeschrieben wird. Alles andere hat mit Generationengerechtigkeit nichts zu tun.
Anmerkung: In der Sitzung einigte man sich nach Verhandlung zwischen CDU und UBR auf 400.000€ . Die SPD lehnte ab.
Der CDU-Antrag zum Kommunalen Investitionsprogramm (KIP)
Die UBR stimmt dem SPD-Vorschlag zu, die Projekte des KIP, wozu die Liste der CDU als Grundlage dienen soll, an einem Runden Tisch mit Fraktions-, Magistrats- und Verwaltungsmitgliedern zu beraten und rechtzeitig die Finanzmittel zu beantragen. Sofern all dies, was im Ausschuss beschlossen wurde, in die Haushaltssatzung aufgenommen wird, stimmen wir dieser zu.
Da die Beantragung der Gelder auch noch während des Jahres (bis 30.6.) erfolgen kann, erscheint es sinnvoll, nicht jetzt ad hoc die vorgelegte Liste zu akzeptieren, sondern in Ruhe zu überlegen, ob es nicht dringendere oder zusätzliche Investitionswünsche gibt. Das alles muss nicht übers Knie gebrochen werden, sondern sollte in Ruhe beraten werden können. Wir sind auch dafür, dass dies an einem Runden Tisch geschieht, wo die Fraktionen, der Magistrat und die Verwaltung vertreten sind. Ein solches Verfahren halten wir für zielführender. Es kann auch schon unmittelbar nach der Kommunalwahl im März beginnen. Wenn wir uns einig sind, kann ein ausgearbeitetes Programm auch ohne große zeitliche Verzögerung beschlossen werden.
Wie der Bürgermeister im Ausschuss auf Nachfrage der UBR berichtete, muss nicht jede Maßnahme einzeln beantragt werden, sondern der ganze bunte Strauß größerer und auch kleinerer Projekte von wenigen tausend € kann in einem kompletten Bündel eingereicht werden. Die Vorschläge der CDU haben einen Finanzumfang von 590.000€. Da insgesamt 2,4 Mio € für Rotenburg zur Verfügung stehen und 1,36 Mio € für die Sanierung der Kita Egerländerstraße benötigt werden, stehen sogar 1,040 Mio € noch zur Verfügung. Die wollen wir vollständig nutzen. Deshalb muss der volle Eigenanteil für die 2,4 Mio € im Haushalt bereits eingestellt werden.
Der Antrag der CDU-Junioren ist lobenswert, da sie versuchen, mit Mitteln des KIP große und kleine Investitionen auf den Weg zu bringen, die sonst nicht gemacht werden könnten. Und das fast umsonst. Ein Angebot von 2,4 Mio € bei einer mickrigen Eigenbeteiligung von 20 % oder 480.000€, in 30 Jahren mit nur 16.000€ jährlich zu tilgen, bei dem wir für unseren restlichen Eigenanteil nur in den letzten 10 Jahren die Zinsen übernehmen müssen, das überzeugt auch uns. Das gibt unserer Stadt Handlungsspielraum bei der Bewältigung des Investitionsstaus z.B. bei der Straßenunterhaltung und anderen wichtigen Projekten.