Antrag zur Abschaffung der Staffelgebühren
Unseren ursprünglichen Antrag vom 12.4.2011 haben wir redaktionell aus gegebener Veranlassung etwas verändert. Es erscheint uns sinnvoll, die geänderte Fassung schon jetzt und nicht erst im Ausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
Die Kindergartengebührensatzung der Stadt Rotenburg wird zum 1.1.2012 geändert. Statt der bisherigen einkommensabhängigen Staffelgebühren sollen zukünftig einheitliche Gebühren für die gleiche Inanspruchnahme von Leistungen festgesetzt werden. Unterschieden wird noch zwischen einer Grundgebühr/Sockelgebühr für die Halbtagsbetreuung, die für alle einheitlich erhoben wird und Leistungen, die die Eltern „hinzukaufen“ können.
Zur Klärung aller mit der Umstellung zusammenhängenden Fragen wird ein Runder Tisch/eine Arbeitsgruppe eingerichtet, dem/der angehören sollen:
- 2 Vertreter der Verwaltung
- je 2 Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen
- die 5 Vorsitzenden der Elternbeiräte der Kindergärten in der Stadt Rotenburg
- die Kindergartenkoordinatorin der Stadt Rotenburg a,d, Fulda
- je 1 Vertreter der Kirche und der AWO als Träger der nicht städtischen Kindergärten
Die Arbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher und seinen Stellvertreter. Sie sollte sich noch im Juni konstituieren und ersten Meinungsaustausch pflegen. Unmittelbar nach den Sommerferien sollen die Arbeitssitzungen beginnen. Bis zum 30.9.2011 sollte eine Satzungsänderung mit einem Gebührenmodell erarbeitet sein, die der Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Arbeitsgrundlagen /Entscheidungshilfen rechtzeitig vor der 1. Arbeitssitzung zur Verfügung zu stellen:
- Kindergartenbedarfsplan
- Statistik über bisherige Beitragsgruppen in 10 €-Schritten für das 1. Kind
- Bedarfsanalyse Öffnungszeiten einschließlich der Ferienzeiten
- welche Angebote von wie vielen Eltern voraussichtlich nachgefragt werden
- welche Gebühren für die einzelnen Leistungen verlangt werden müssen, um möglichst die Drittellösung zu erreichen,
- wie hoch die Kostenersparnis für die eingesparte Verwaltungsarbeit etwa anzusetzen ist
- welche Zusatzeinnahmen aus dem bisher unteren Gebührenbereich (z.B. vom Kreis) zu
erwarten sind
Diese Liste kann vom „Runden Tisch“ ergänzt werden.
Da hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung von Schülern bis 12 Jahren seitens der Schulverwaltung gravierende Änderungen zu erwarten sind, bleibt dieses Thema zunächst außen vor. Sobald den Schulen belastbare Zusagen der Schulverwaltung vorliegen, tritt die Arbeitsgruppe in geänderter Zusammensetzung erneut zusammen und berät über die Notwendigkeit und finanzielle Fragen einer Hortbetreuung. Statt der Elternbeiräte der Kindertagesstätten nehmen je ein Vertreter der beiden Grundschulen und des Förderkreises teil. Gleiches gilt, wenn zum Schuljahresbeginn keine zusätzlichen Mittel den Schulen bewilligt wurden.