Antrag, Rede und Fotos zur Wartung der Kinderspielplätze

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Alle Kinderspielplätze der Stadt Rotenburg werden vom Bauhof auf Beschädigungen und Unfallgefahren überprüft. Festgestellte Mängel und Unfallgefahren werden sofort bzw. möglichst bis zum Beginn der Sommerferien abgestellt. Im städtischen Egerländer Kindergarten wird die seit Monaten fehlende Sandkiste ebenfalls umgehend fertiggestellt. Alle Spielplätze werden zukünftig turnusmäßig und nachweislich gemäß DIN EN 1176 kontrolliert und instandgesetzt.

Antragsbegründung

Die UBR hat am 03.05.2011 die Rotenburger Kinderspielplätze inspiziert, die zum Teil in einem erbärmlichen Zustand sind. Einige Mängel existieren nach Aussagen der Anwohner seit Jahren. An einigen Spielplätzen und Spielgeräten bestehen Unfallgefahren, die inakzeptabel sind. Wir sprechen hier von:

  • ungesicherten Spielgeräten
  • zersplitterten Sandkastenumrandungen
  • hervorstehenden, rostigen Nägeln
  • verrottetem und gesplittertem Holz an Spielhütten, Bänken, Schaukeln, usw.
  • kaputten Bänken mit hervorstehenden scharfen Eisen
  • rauen und ungepflegten Oberflächen von Tischen und Bänken
  • fehlenden Fallschutzmatten
  • fehlenden Schaukeln
  • verdrecktem und mit Unkraut bewachsenen Sandkästen
  • fehlenden Müllbehältern
  • herumliegenden Glasscherben
  • beschädigten Schutzanstrichen an Metall- und Holzspielgeräten
  • Stolperfallen von alten Baumscheiben (ohne Baum)
  • defekten, oder verrosteten, oder nicht mehr vorhandenen Zäunen

Fotodokumentation der Kinderspielplätze

Spielplatz Egerländer Kindergarten: gesplittertes, verrottetes Holz mit rostigen Nägeln und Baugrube mit Absperrband. Seit Monaten fehlen hier Sandkasten und Spielsand – hier spielen täglich bis zu 100 Rotenburger Kinder.

Spielplatz Lehmkaute: Müllbehälter fehlt, verwitterte Schutzanstriche und Unkraut im Sandkasten

Spielplatz hinter dem alten Finanzamt: Sandkasten zersplittert (Unfallgefahr, Das Holz an der Rutsche ist verwittert, splittrig und zum Teil ohne Schutzanstrich. Die Sandkästen machen einen sehr ungepflegten Eindruck (Unkraut, Laub, usw.). Auch die Bänke sind verwittert und laden nicht zum gemütlichen Sitzen ein.

Spielplatz an der Martin-Luther-Kirche: Fallschutzmatten oder Sand fehlen an der steilen Rutsche, die Bank ist kaputt und eine Unfallgefahr. Der Zaun ist an mehreren Stellen kaputt und wurde an der Toreinfahrt behelfsmäßig (vom Anwohner) geflickt. Der Anwohner sagte uns, dass sich die Kinder beim Durchkriechen im Zaun verfangen und verletzen.

Spielplatz hinter der Brotgasse: Unfallgefahr, Rutsche liegt ungesichert auf dem Kopf. Der Spielplatz war weder verschlossen noch gesperrt, es gab auch kein Warnschild.

Spielplatz an der Ludwigstraße: Kletterrondell mit verwittertem Farbanstrich und rostigen Stellen, Kletterstamm ist morsch und am zerfallen, der Handlauf zur Rutsche ist splittrig, der umgebende Zaun ist an mehreren Stellen kaputt.

Spielplatz am Wildgehege: keine Schaukeln vorhanden, Sandkastenumrandung ist verwittert und marode, das Holzspielhaus birgt Unfallgefahren durch hervorstehende, rostige Nägel und splittriges, morsches Holz, die Tische und Bänke sind stark verwittert und ungepflegt. Die Büsche sind nicht zurückgeschnitten und überwuchern z. T. die Bänke.

Alle Fotos wurden am Dienstag den 03. Mai 2011 von der UBR fotografiert und zeigen nur eine Auswahl an Mängeln der besuchten Spielplätze. Die meisten Mängel existieren laut Eltern und Anwohnern schon seit Monaten und z. T. seit Jahren. Hier wurde und wird, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Spielplatznorm DIN EN 1176 verstoßen! Eine Schande für unsere Stadt!

Rede zur Wartung der Kinderspielplätze

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, da wir des Öfteren von Eltern und Anwohnern der örtlichen Spielplätze angesprochen wurden, hatte sich die UBR zu einer Visite der Rotenburger Spielplätze entschlossen und diese am 03.05.2011 an folgenden Spielplätzen durchgeführt:

  • Egerländer Kindergarten (wurde nur von der Straße aus begutachtet)
  • an der Lehmkaute
  • an der Martin-Luther-Kirche
  • hinter dem Finanzamt
  • im Schlosspark
  • hinter der Brotgasse
  • an der Ludwigstraße
  • im ökologischen Baugebiet
  • am Wildgehege
  • in Schwarzenhasel
  • in Lispenhausen

Wir haben nicht alle Spielplätze im Stadtgebiet und in den Ortsteilen besucht. Wir waren jedoch von dem, was wir vorfinden mussten, sehr erschüttert. Fast alle Spielplätze wiesen aus unserer Sicht gravierende Mängel auf. Der Spielplatz in Lispenhausen ist ebenfalls aus unserer Sicht, der mit Abstand attraktivste Spielplatz ohne Mängel.

Die UBR hat über 100 Fotos von denen im Stadtverordnetenantrag genannten Mängeln erstellt und einen Teil dieser Bilder in einer Fotodokumentation zusammen gestellt. Auf der Webseite der UBR (www.ubr-rof.de) wird diese veröffentlicht. Dort kann sich jeder selbst ein eigenes Bild davon machen. Die Bilder zeigen jedoch nur eine Auswahl an Mängeln der besuchten Spielplätze. Die meisten Mängel existieren laut Eltern und Anwohnern schon seit Monaten und z. T. seit Jahren. Was man da zu sehen bekommt, ist eine Schande für die Stadt und eine Zumutung für unsere Kinder. Von attraktiven und schönen Spielplätzen, die Rotenburg angeblich zu bieten hat, kann keine Rede sein.

Dieser Antrag wäre nicht gestellt worden, wenn die Stadt – hier der Bauhof – die Ergebnisse und Forderungen des Sozialausschusses hinsichtlich der jährlichen Spielplatzbegehungen umgesetzt hätte. Die meisten der genannten Mängel sind seit dem 17.04.2010, also seit über einem Jahr, bekannt und wurden damals im Protokoll des Sozialausschusses dokumentiert.

Herr Nölke von der SPD hat vorgestern im Sozialausschuss versucht, die Schuld an den Versäumnissen der Verwaltung auf die UBR abzuwälzen, indem er wissen wollte, ob die UBR die am 03.05.2011 festgestellten Mängel unverzüglich der Verwaltung mitgeteilt hätte und warum dies offenbar nicht erfolgt sei. Sehen Sie Herr Nölke, das ist ein gewaltiges Eigentor, denn das war nicht nötig, weil die meisten dieser Mängel vor über einem Jahr bereits dokumentiert und der Stadt bekannt sind.

An dieser Stelle möchte ich einige Beispiele aus dem Protokoll zitieren

  • Spielplatz Lehmkaute – beschädigter Papierkorb abbauen und neuen Papierkorbeinbetonieren
  • Spielplatz Martin Luther-Straße – bei Rutschenauslauf Fallschutz aufbringen

Nicht ins Protokoll aufgenommen wurde unter anderem, das auf dem Spielplatz Wildgehege seit über einem Jahr die Schaukeln fehlen und der Sandkasten und das Holzhüttchen dort ebenfalls kaputt sind. Ebenfalls steht nicht im Protokoll, das auf dem vor Jahren zurückgebauten Spielplatz hinter dem ehemaligen LIDL-Markt immer noch die unfallträchtigen Zaunpfosten frei herumstehen. Die Kinder der Anwohner fahren dort mit Rollern und Fahrrädern vorbei und können sich verletzen.

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (kurz DIN) ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1998 gibt es die DIN EN 1176. EN bedeutet, dass diese Norm nicht nur eine deutsche Norm ist, sondern mittlerweile auch eine europäische Norm. In dieser Norm sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Seit dem Sommer 2009 ist die aktuelle Fassung der DIN EN 1176 gültig. Alle Spielplatzgeräte die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen, müssen diesen Anforderungen entsprechen.

Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Gründe für Unfälle an Spielplatzgeräten sind neben der Fehleinschätzung der Kinder in Bezug auf die eigenen körperlichen Fähigkeiten oft der nicht vorhandene oder nicht funktionsfähige Fallschutz, die ungünstige Gestaltung oder Aufstellung der Spielplatzgeräte, technische Mängel, Vandalismus oder Verschleiß.

Für Inspektion, Wartung und Betrieb wurden für Eigentümer/Betreiber von Spielplatzgeräten in DIN EN 1176-7 klare Festlegungen getroffen:

  • Wenn Spielplatzgeräte nicht sicher sind, sollte der Zutritt für die Öffentlichkeit gesperrt werden. (Das wäre z. B. für den Spielplatz hinter der Brotgasse notwendig, da dieser Spielplatz frei zugänglich ist, obwohl dort ein nicht gesichertes Spielgerät auf dem Kopf steht!)
  • Vom Eigentümer/Betreiber sind ein Kontrollbuch oder entsprechende Prüf- und Wartungsbögen zu führen. (Diese Nachweise würde ich gern einmal sehen.)
  • Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, sind diese sofort zu beheben oder es muss die weitere Benutzung durch Stilllegung oder Abbauen ausgeschlossen werden. (Die wäre z. B. an dem Holzhüttchen am Wildgehege notwendig.)

Nach DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen sind

  • Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich)
    Stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze können eine tägliche Inspektion erforderlich machen! (Das gilt auf jeden Fall für den Spielplatz im Schlosspark, wo sehr oft Scherben, Hundekot und anderer Unrat von den Kindern und Eltern vorgefunden werden.)
  • Operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate)
    Detaillierte Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte
  • Jährliche Hauptinspektion (= Spielplatz – TÜV)
    Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen.

Auf unseren Rotenburger Spielplätzen wurde und wird, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig, gegen diese Spielplatznorm DIN EN 1176 verstoßen!

Seit Jahren auditiere ich als geprüfter und zertifizierter Qualitätsbeauftragter TÜV NORD Firmen. Wenn Sie – Herr Bürgermeister Fehr – sagen, dass die Spielplätze jährlich von einem TÜV-Prüfer abgenommen werden, dann möchte ich zu gern mal die Auditberichte sehen. Dort müssten dann nämlich Mängel, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen vermerkt sein. Die hier beschriebenen Mängel würden nie beim TÜV durchgehen!

Außerdem wird immer der Betreiber der Spielplätze bei Unfällen haftbar gemacht. Daher möchte ich der Stadt als Betreiber dringend empfehlen, entweder die Spielplätze turnusmäßig vom TÜV überprüfen zu lassen, oder einen städtischen Mitarbeiter beim TÜV schulen zu lassen, um Haftungs- und Schadenersatzansprüche sicher ausschließen zu können. Zum Beispiel bietet die TÜV SÜD Akademie Schulungen für Inspektionspersonal an. Das ist billiger, als wenn die Stadt einem verunglückten Kind möglicherweise lebenslang eine Unfallrente zahlen muss. Wenn die Stadt ihre Pflichten so grobfahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich verletzt, zahlt unter Umständen auch keine Versicherung, sofern sie eine hat. Von eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen wollen wir gar nicht erst reden.

Auf der Website (www.Kindersicherheit.de) der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e. V.“ ist unter anderem zu lesen, dass in Deutschland jährlich mehr als 537.000 Kinder im Heim und Freizeitbereich verunglücken. Damit gehören Unfälle zu den höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Zur Vermeidung von Kinderunfällen hält diese Bundesarbeitsgemeinschaft zahlreiche Informationen, Broschüren und Tipps bereit, wie z. B. die o. g. DIN-Norm, einen Spielplatz-Check für Eltern, ein Merkblatt für Spielplatzbetreiber und weiteres mehr. Es wäre sehr wichtig, hilfreich und sinnvoll, sich dort mal zu informieren. Zukünftig stellen wir uns vor, dass die vom TÜV empfohlenen turnusmäßigen Checklisten für jeden Spielplatz nachweislich geführt und kontrolliert werden. Auf jeden Spielplatz sollte ein Hinweisschild mit den wichtigsten Angaben für den Spielplatz vorhanden sein, auf dem ersichtlich ist, wer Betreiber ist, für welche Altersgruppe der Spielplatz geeignet ist und unter welcher Telefonnummer man rund um die Uhr Missstände, Beschädigungen, Vandalismus, usw. melden kann. Dazu könnte z. B. ein Anrufbeantworter geschaltet werden, der regelmäßig von dem
Spielplatzverantwortlichen der Stadt abgehört wird. So ähnlich stand diese Forderung auch im o.g.  Protokoll vom letzten Jahr.

Die Ausrede, für diese geforderten Maßnahmen seien keine Ressourcen in Form von Personal, Zeit und Geld vorhanden, ist nicht nachvollziehbar. Einerseits ergeben sich diese Verpflichtungen aus der o. g. Norm als Betreiberpflicht, andererseits kann jeder Rotenburger nachvollziehen, dass wenn es nicht um die Spielplätze unserer Kinder geht, sehr wohl und sehr gut Personal, Zeit und Geld zur Verfügung stehen. Zum Beispiel beim Muzkkka, wo der Bauhof weder Kosten, noch Mühen scheut, genau zum Termin die entsprechenden Webeträger neu aufzuhängen. So zu lesen am 03.06.2011 in der HNA mit einem Foto der städtischen Mitarbeiter.

Initiativen, wie sie zum Beispiel von der Arbeitsgemeinschaft „Kinder in Rotenburg“ unter Leitung der Lehrerin Frau Renner-Quanz zur Verbesserung der Rotenburger Spielplätze angestrebt wurden, hat die Stadt bisher nicht unterstützt. Diese Initiative wollte z. B. den Spielplatz in der Brotgasse in Patenschaft pflegen. Dies wurde jedoch vom Bauhof abgelehnt. Somit wird von Seiten der Stadt auf eigentlich dringend benötigte und angebotene private Ressourcen verzichtet. Warum eigentlich?

gez. Karsten Hoßfeld (stellvertr. UBR Fraktionsvorsitzender)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Wir wollen Rotenburg familien- und vor allem kinderfreundlicher machen, um auch dem demografischen Wandel entgegen zu wirken. Wir wollen, dass sich Kinder und Familien in Rotenburg wohl fühlen und dass Familien mit Kindern nach Rotenburg ziehen und hier ihren Lebensmittelpunkt finden. Dazu gehören unabdingbar die öffentlichen Spielplätze der Stadt. Die Kinder liegen uns genauso am Herzen, wie die Senioren und die Touristen. Aber ohne Kinder stirbt die Stadt.

Touristen mit Kindern bzw. Familien, die in unsere Stadt kommen, wollen evtl. nicht nur den Galeriebetrieb am Obertor (Muzkkka) besuchen, sondern auch den ein oder anderen „attraktiven“ Spielplatz in Rotenburg. Denn auch damit, kann man Touristen für einen Besuch in Rotenburg begeistern. Das könnte und sollte genauso werbewirksam von der HNA gefördert und beworben werden, wie wir es fast täglich seit Wochen und Monaten über das Muzkkka in der HNA lesen konnten.

Und noch einen Vorschlag möchte ich Ihnen hier unterbreiten. Wenn wir als Familie in den Urlaub fahren bzw. diesen planen, orientieren wir uns im Internet, wo sich am Urlaubsort geeignete Spielplätze für unsere Kinder befinden. Diesbezüglich sollten alle Roteburger Spielplätze katalogisiert werden und mit Foto, Beschreibung und Anfahrtmöglichkeit auf der Rotenburger Internetseite unter dem Link Tourismus publik gemacht werden. Viele andere Städte haben das bereits umgesetzt.

Aus diesem Grund wollen wir die Rotenburger Spielplätze weiter ausbauen und wirklich attraktiver gestalten. Dafür sollten zusätzlich jährlich Kosten im Haushalt berücksichtigt werden. Es wäre doch super, wenn man zur Perle bzw. zum Leuchtturm Muzkkka noch den einen oder anderen Spielplatz mit aufzählen könnte. Die Kinder und die Touristen würden begeistert sein!

Es kann auch nicht Sinn und Zweck und schon gar nicht die Aufgabe der Eltern sein, dass sich die Eltern merken oder nachweisen müssen, wann sie mit wem bei der Stadt oder beim Bauhof wegen Spielplatzmängeln telefoniert haben. Zumal es beim Bauhof nach Angaben des Bürgermeisters 4 verantwortliche Mitarbeiter für Spielplätze gibt. Die Betreiberpflichten liegen nun mal nicht bei den Eltern oder Kindern, auch nicht bei der UBR, sondern bei der Stadt! Wenn die DIN EN 1176 konsequent von der Stadt umgesetzt werden würde, könnte es zu solchen Mängeln, wie sie in der Fotodokumentation zu sehen sind, gar nicht erst kommen. In den letzten Wochen wurde heftig diskutiert, wie wichtig Kunst, Kultur und Bildung für Rotenburg und insbesondere für deren Kinder ist. Genauso wichtig sind interessante, attraktive und vor allem sichere Spielplätze für unsere Rotenburger Kinder. Familien und da gibt es nicht wenige, die sich auf Grund ihrer Einkommenssituation keine Sandkiste, keine Schaukel und auch kein Trampolin vor die eigene Haustür stellen können, diese Familien sind auf die unattraktiven und mit Sicherheitsmängeln behafteten städtischen Spielplätze für ihre Kinder angewiesen.

Nachdem unser Antrag an die Stadtverordnetenversammlung eingereicht war, ist man schon tätig geworden und hat einige der oben genannten Mängel bereits abgestellt. Immerhin ein Anfang. Wenn aber aus irgendwelchen Gründen auf einem Spielplatz die Schaukeln entfernt werden und den Besuchern, die sich beschweren, gesagt wird, sie sollten sich bei der UBR beschweren, weil die das veranlasst hätten, werden hier die Verantwortlichkeiten verwechselt. Es ist die Betreiberpflicht der Stadt dafür zu sorgen, dass die Spielgeräte sicher sind und nicht die Pflicht der UBR!