Für die Ortsbildverschönerung ist im Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda jährlich für die acht Stadtteile ein Betrag gemäß nachfolgender Berechnung bereit zu stellen: Je Einwohner sind 1,30 EUR jedem Stadtteil für Ortsverschönerungen zur Verfügung zu stellen. Der errechnete Betrag ist um einen Grundbetrag in Höhe von 500,00 EUR (bisher: 150,00 EUR) aufzustocken. Die Mittelverwendung bleibt den Ortsvorstehern bzw. den Ortsbeiräten vorbehalten.
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Monthly Archives Juli 2021
Antrag Senkung der Grundsteuer
Antrag zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 folgende Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu berücksichtigen : a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen Betriebe (Grundsteuer A) 675 v. H. (bisher 785 v. H.) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 675 v. H. (bisher 785 v. H.)
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