Antrag und Rede bzgl. Randzeitenregelung der Freitagnachmittagsbetreuung

Antrag der UBR

Die UBR stellt einen Änderungsantrag zur 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kitas der Stadt Rotenburg. Im § 1 Ziffer 6 sollen die Zeiten für die Ganztagsbetreuung lauten: Montag bis  Donnerstag von 6.30 Uhr bis 17 Uhr und Freitag 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Rede zum Antrag der Verwaltung, die Randzeitenregelung und die Betreuung an Freitagnachmittagen aufzuheben

Bevor ich den Antrag begründe, lassen Sie mich kurz etwas zu der bisherigen Randzeitenregelung sagen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sie jetzt entfallen kann, weil wir mehr Geld vom Land erhalten. Sie wurde letztlich aus finanzieller Not heraus geboren.

Nach dem Rettungsschirmvertrag sollten in 3 Schritten die Kitagebühren pauschal um insgesamt 70€ für alle angehoben werden, unabhängig davon, ob ein Kind 6, 9 oder 11 Stunden betreut wurde. Die UBR hat von Anfang an deutlich gemacht, dass sie die pauschalen Anhebungen für ungerecht hält, weil derjenige, der mehr Leistung in Anspruch nimmt, auch mehr bezahlen sollte.

Um einerseits saftige Gebührenerhöhungen für alle zu verhindern, andererseits aber trotzdem die Früh- und Spätbetreuungsmöglichkeiten für die Eltern, die darauf angewiesen sind, auch weiterhin zu erhalten, hat die Stadtverordnetenversammlung das von uns vorgeschlagene Modell mit den Kernzeiten sowie den zusätzlich zu bezahlenden Randzeiten beschlossen. Damit wurde erreicht, dass die Halbtagsbetreuung statt 155€ nur 110€ , 2/3-Betreuung statt 175€ nur 160€ und Ganztagsbetreuung statt 205€ nur 189€ kostete. (Krippen 20% mehr.) Dies war sinnvoll und familienfreundlich.

Ziel dieses Modells war, entweder mehr Geld einzunehmen oder, falls die Randzeiten nur wenig gebucht würden, Personalstunden einzusparen, die für die neuen Krippen genutzt werden könnten. Leider wurde die Frühbetreuung (ab 6.30 Uhr) nur wenig und die Spätbetreuung (nach 16.30 Uhr) so gut wie gar nicht von den Eltern gebucht. Und die Verwaltung war – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage, die frei gewordenen Erzieherinnenstunden organisatorisch so einzusetzen, dass unterm Strich Personalkosteneinsparungen ausgewiesen werden konnten. Allerdings konnten Überstunden abgebaut werden und notwendige Vertretungen waren leichter zu organisieren, wie der Bürgermeister in der letzten Sitzung mitteilte.

Dass definitiv Personalstunden eingespart worden sein müssen, ist einfach nachzuweisen. Da nachmittags nach 16.30 Uhr keine Randzeiten gebucht wurden, wurden – selbst wenn man für jede Kita nur eine Gruppe rechnet – allein von Montag – Donnerstag 4 Stunden x 2 Erzieherinnen x 3 städtische Kitas = 24 St. eingespart. Den auch angebotenen Freitag lasse ich unberücksichtigt.

Nur die Egerländer Kita öffnete um 6.30 Uhr, die anderen um 7 Uhr. 2 Kitas haben somit an 5 Tagen je ½ Stunde später geöffnet, x 2 Erzieherinnen sind weitere 10 Stunden. Insgesamt 34 Wochenstunden ergeben etwa 86% einer Stelle und entsprechen etwa 32.000€. Dass diese Stunden zum Abbau von Überstunden und als Vertretungsreserve genutzt wurden, bedeutet jedoch nicht, dass sie keine Entlastung bei den Personalkosten bewirkt hätten. Man hätte ansonsten eventuell Überstunden auszahlen oder Vertretungskräfte einstellen müssen.

Antragsbegründung

Die UBR geht davon aus, dass für die Betreuung auch am Freitagnachmittag ein Bedarf besteht. Deshalb sollte hier die Betreuungszeit bis 16.30 Uhr verlängert werden. Die zusätzlichen Stunden können kostenneutral an den anderen 4 Wochentagen eingespart werden, wenn hier schon um 17 Uhr geschlossen wird. Diese Zeiten wurden bisher ebenso wenig gebucht wie der Freitagnachmittag. Bei den freien Trägern bestand wohl Bedarf. Warum die Randzeiten am Nachmittag in den städtischen Kitas nicht gebucht wurden, erschließt sich uns nicht, denn nur am Geld kann es nicht gelegen haben.

Unsere Recherchen bei den Kitas um Rotenburg herum, z.B. Bebra und Alheim (Zubra), haben ergeben, dass es dort unterschiedlich lange Öffnungszeiten gibt, auch freitags bis 16.30 Uhr und 17 Uhr. Nur Rotenburg würde freitags generell schon um 14.30 Uhr schließen. Dies wäre ein nicht zu unterschätzender Standortnachteil für eine familienfreundliche Stadt, die Rotenburg ja sein will.

Betrachten wir das Problem einmal nüchtern. Auf der einen Seite haben wir den Bedarf, der mittlerweile wohl unbestritten ist, da genügend Eltern am Freitag eine längere Betreuung wünschen. Aus den Diskussionen der runden Tische der letzten Gebührensatzungsrunden, an denen gerade das Fachpersonal wie die Kita-Koordinatorin, die Beauftragte des Kreises und Herr Brandt von der Verwaltung teilgenommen haben, habe ich mitgenommen, dass die Elternwünsche und das Kindeswohl absoluten Vorrang haben müssen. Dem wollen wir nachkommen.

Auf der anderen Seite steht das berechtigte Interesse des Erziehungspersonals, einmal wöchentlich eine längere Teambesprechung durchführen zu können. Ob diese unbedingt am Freitagnachmittag stattfindet oder stattfinden muss, sei dahingestellt. Unbestritten ist jedoch, dass Standard und Fortentwicklung der pädagogischen Qualität der Betreuung in den Kitas ohne diese Teamkonferenzen leiden würde.

Zwischen diesen anscheinend unvereinbar sich gegenüber stehenden Interessenlagen sollen wir eine Gewichtung vornehmen, was uns allen offensichtlich sehr schwer fällt.

Nun können wir uns vorstellen, dass z.B. in einer kleinen Kita wie Braach die Teambesprechungen auch terminlich anders und einfacher regelbar wären. Bei den freien Trägern gab es wohl auch vereinzelt Nachmittagsbetreuung.

Da, wo dies machbar und in Abstimmung zwischen Betreuungskräften und Eltern regelbar ist, sollte man es auch beibehalten können. Dies wollen wir durch eine Änderung unseres ursprünglichen Antrags ermöglichen.

Wir ändern deshalb unseren Änderungsantrag zur 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kitas der Stadt Rotenburg folgendermaßen um: Im § 1 Ziffer 6 lauten die Zeiten für die Ganztagesbetreuung: Montag bis Donnerstag von 6.30 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Wir beantragen folgende Ergänzung

Voraussetzung für diese Änderung der Öffnungszeiten ist ein Beschluss des Elternbeirats der Kita (§8, 2. der Kindertagesstättensatzung) in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung. Der Beschluss ist spätestens drei Monate vor Beginn des neuen Kita-Jahres und für mindestens ein Jahr zu treffen und der Verwaltung mitzuteilen.

Die Kitas und Krippen der Stadt Rotenburg und der freien Träger können alternativ die Öffnungszeiten  am Freitag bis 16.30 Uhr verlängern, sofern sie dafür von Montag bis Freitag um 17 Uhr schließen.

Nachlese zu HNA Presseartikeln

Passend zur Thematik folgt noch eine Stellungsnahme zum HNA-Bericht „Kitas ab September länger geöffnet“ vom 28.3.2015 und HNA dem Onlineartikel „Streit um Freitage“ vom 25.3.15

Während CDU und SPD in Bund und Ländern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen fordern und fördern, beschließen ihre Rotenburger Stadtverordnetenfraktionen das genaue Gegenteil. Da das Land bei längeren Öffnungszeiten der Kitas mehr Geld gibt, kann angeblich die Randzeitenregelung, die  für Frühund Spätbetreuung zusätzliche Gebühren vorsah, entfallen. Allerdings hat der Bürgermeister  schon früh verlautbart, dass eine Betreuung am Freitag nach 14.30 Uhr nicht mehr angeboten werden soll.

Der Kompromissvorschlag der UBR, das bisherige Angebot auch am Freitagnachmittag wenigstens bis 16.30 Uhr zu erhalten, sofern sich Elternbeirat und Kita-Leitung darauf einigen, wurde leider von SPD und CDU abgelehnt. Nicht einmal diese Möglichkeit will man zulassen, obwohl keine zusätzlichen Kosten  entstanden wären, da dafür wochentags eine halbe Stunde früher Schluss sein sollte.

Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für alle Eltern, die auch Freitagnachmittag auf Betreuung für ihr Kind angewiesen sind, weil sie ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Solche Familien sind den Fraktionen der beiden großen Parteien entweder unbekannt oder gleichgültig. Nicht nur die UBR sieht diesen Betreuungsbedarf, auch Vertreter des Familienbeirats bestätigten dies im Sozialausschuss. Die Zubra-Gemeinden Bebra und Alheim bieten solche Möglichkeiten an. Der Beschluss ist  familienfeindlich und macht Rotenburg für ansiedlungswillige junge Familien nicht attraktiv.  Wahlkampfsprüche wie „Rotenburg soll familienfreundlicher werden“ und „Elternwünsche haben Vorrang“ wurden damit als leere Worthülsen und Geschwätz von gestern entlarvt. Die SPD setzte noch einen drauf und begründete ihr Nein damit, man wolle das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben. Wann Eltern Betreuungsbedarf haben dürfen und wann nicht, bestimmt also die SPD. Eltern haben nun mal keine Lobby, sie werden entmündigt.

Übrigens: Es ist mehr als fraglich, ob die 53 000 € erwarteten zusätzlichen Landesmittel ausreichen, den Mehrbedarf an Betreuungszeiten finanziell auszugleichen. Allein für die städtischen Kindergärten wird fast eine Stelle mehr benötigt, AWO und Kirche kommen hinzu. Das Defizit bei den Kitas wird somit vermutlich weiter ansteigen.