Rede zum Dringlichkeitsantrag der SPD den einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten vom 16.06.2011 zum Muzkkka aufzuheben
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, Es gibt keine neuen Erkenntnisse: Dr. Keim war bereits im Mai vor der Beschlussfassung zurückgetreten und hat dies immer wieder definitiv bekräftigt, noch in der letzten Woche. Die SPD hätte über den 1. Vorsitzenden des Muzkkka abklären können, ob deren 2. Vorsitzender ohne Katze weiter macht, bevor sie zustimmt.
Der Verein hat 8 Wochen Tiefschlaf gehalten. Währenddessen hat der Professor erfolglos Umzugspläne verfolgt. Und jetzt erwartet man von uns, dass wir unseren Beschluss vom 16.6. ersatzlos kassieren und auf die einschlägigen Bedingungen verzichten. Nur weil eine Person, Professor Keim, unbedingt seine Katze will. Von ihm wollen wir uns nicht erpressen lassen. Der Vorwurf war nicht an die Freunde des Muzkkka gerichtet, die ihn allerdings dabei tatkräftig unterstützen, womit sie natürlich legitime Bürgerrechte wahrnehmen. Auch Stadtverordnete haben dieses Recht. Man fragt sich allerdings, was in einem Fraktionsvorsitzenden (Herr Pfister von der SPD) und anderen Abgeordneten (Herr Schlegel von der CDU) vorgeht, die 8 Wochen später gegen einen auch von ihnen selbst mit verabschiedeten einstimmigen Stadtverordnetenbeschluss demonstrieren bzw. sagen, sie hätten nicht gewusst, was sie da beschließen.
Der 1. Vorsitzende des Vereins sagt, das geforderte Konzept zu erstellen, sei unmöglich gewesen. Nur 4 Mitglieder hätten sich bereit erklärt, jährlich 1000 EUR zu spenden. Herr Werner, Mitorganisator und Redner bei der Demo sagt, der Verein könne locker die 30 000 bzw. später nach Katzenanbau auch 50 000 EUR Betriebskosten voll übernehmen und der SPDFraktionsvorsitzende spricht von nur 5 000 EUR jährlichem Zuschuss des Vereins zu den Betriebskosten als neue Erkenntnis. Was stimmt denn nun? So sieht kein Konzept aus!!!!
Wir Stadtverordnete haben mit der Forderung nach Vorlage eines Finanz- und Personalkonzepts nur den seit Jahrzehnten geltenden gesetzlichen Vorschriften der GemHVO und deren Nachfolger entsprochen. Eine Gemeinde muss außer einer sehr sorgfältigen Schätzung der Investitionskosten auch die aus einer Maßnahme resultierenden Folgekosten (z.B. Personalausgaben, Sachausgaben, Schuldendienstbelastungen, kalkulatorische Kosten) mit größter Sorgfalt ermitteln, weil diese wiederum in den Finanzplan einfließen und sich erst daraus ergibt, ob diese Maßnahme unter Berücksichtigung aller anderen Einflussgrößen mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang steht. (HGO-Kommentar, §101 S. 9)
Die Stadt hat insgesamt 50 Mill. Schulden, davon etwa die Hälfte Kontoüberziehungen, die jedes Jahr um 3 – 4 Mill weiterwachsen. Soviel zur Leistungsfähigkeit. Und wem die gesetzlichen Vorschriften nicht passen, der muss in Wiesbaden beim Gesetzgeber demonstrieren und nicht vor dem Rathaus.
Hätte der Verein von Anfang an gemäß seiner eigenen Satzung die Betriebskosten übernommen, gäbe es heute keinen Streit. Wenn er sie jetzt voll übernehmen will, muss dies mindestens für 10 Jahre gesichert sein. Das bedeutet eine Bankbürgschaft über 500 000 EUR. Außerdem wäre die Stellungnahme des Hessischen Museumsverbandes zu den noch nicht vorliegenden MuzkkkaKonzepten sicher interessant gewesen. Es will nämlich erst noch ein Museum werden, bisher ist es nur eine Galerie.
Wir haben uns bereits vor der Kommunalwahl gegen die Katze ausgesprochen. Wir stimmen gegen die Dringlichkeit, denn unter das Kapitel Muzkkka muss endlich ein Schlussstrich gezogen werden.