Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Entscheidungsträger (Hessen Mobil u.a.)
zur Klärung der Installation einer zusätzlichen Fußgängerampel auf der B83 im Bereich der
Bahnunterführung zur Straße „Am Bahndamm“ Höhe Kasseler Str. Haus Nr. 82 zu
kontaktieren. Alternativ soll geprüft werden, insofern auf Grund der vorhandenen
Fußgängerampel auf der B83 im Bereich der RMW keine weitere genehmigt werden würde,
diese zu versetzen an eben o. g. Stelle. Im Zuge einer nur möglichen Versetzung, soll geklärt
werden, ob an die Stelle der Ampel im Bereich der RMW ein Zebrastreifen oder eine
Querungshilfe errichtet werden kann.