Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beauftragt den Magistrat
und die Verwaltung eine Förderrichtlinie Brauchtumsveranstaltungen zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Für die Förderung stehen im
Haushaltsplan 2023 im Produkt 28101 10.000 EUR zur Verfügung. Diese Position soll auch in
Folgejahren fortgeführt werden.
Die Richtlinie soll folgende Eckpunkte enthalten:
Gefördert werden sollen besondere Brauchtumsveranstaltungen (Bsp. Kirmes in Braach und
Lispenhausen, Jubiläumsfeiern, Dorffeste der Stadtteile) die durch Ehrenamtliche bzw.
gemeinnützige Vereine organisiert und durchgeführt werden.
Die Förderung soll in der Weise erfolgen, dass je Veranstaltung max. 3.000 EUR
erwirtschaftetes Defizit durch die Förderrichtline ausgeglichen wird.
Entsprechende Nachweise (Einnahmeüberschussrechnung o. ä.) ist von den
Förderberechtigten vorzulegen.
Über die Höhe der Förderung und Auszahlung befindet der Magistrat.