Schallende Ohrfeige für den AZV
Die Friedloser Fuldabrücke zur Mülldeponie gehört dem Landkreis, der sie in den letzten Jahrzehnten zu einem echten Verkehrsnotstand verkommen ließ. Nun soll der AZV den Oberbau sanieren, weil der Kreis die Brücke eher sperren will als nur 1 EUR in sein Eigentum zu stecken, da er sie nicht für seine Zwecke benötige. Zweck des AZV ist jedoch die Müllentsorgung, nicht der Unterhalt von Brücken und Straßen.
Die Baukosten erhöhten sich seit August 2010 von 620 000 EUR auf 890 000 EUR im Dezember. Mit diesemGesamtbetrag wollte die AZV-Geschäftsführung die Müllgebühren 2010 belasten. Die zu erwartenden Zuschüsse, die sich stetig verringerten, berücksichtigte man gar nicht erst. Der AZV hätte seinen Anteil komplett aus Rücklagen früher zu hoch vereinnahmter Gebühren finanzieren können. Auf den MZV wären rund 220 000 EUR entfallen, was eine Gebührenerhöhung notwendig gemacht hätte. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende des MZV und Vorsitzende der Fraktion Unabhängige im AZV, Hartmut Grünewald , wollte das nicht hinnehmen. Er beantragte deshalb, die 890 000 EUR, die im Erfolgsplan 2010 bereits als Rückstellung vorhanden oder vorgesehen waren, aufzulösen bzw. zu streichen. Die Kosten der Brückenbaumaßnahme sollten dann auf eine Nutzungsdauer von etwa 40 Jahren im Vermögensplan abgeschrieben werden.
Das sei nicht möglich, behauptete die Verbandsvorsitzende des AZV, 1. Kreisbeigeordnete Elke Künholz, und verwies auf eine Expertise des AZV-Wirtschaftsprüfers, wonach eine Abschreibung nicht möglich wäre, da der AZV nicht Eigentümer der Brücke sei. Diese Auffassung bezeichnete Grünewald wiederum als falsch und berief sich auf Aussagen von ihm befragter Fachleute wie z.B.den Wirtschaftsprüfer des MZV. Da Grünewalds Antrag von der SPD-Mehrheit in der Verbandsversammlung abgelehnt wurde, legte er wie angekündigt am 19.12.2010 die Angelegenheit der Oberen Kommunalaufsicht in Kassel zur Prüfung vor. Diese hat nun Stellung genommen und Grünewalds Einschätzung voll bestätigt. Danach müssen Investitionen, zu denen grundhafte Sanierungen grundsätzlich zählen, immer im Vermögensplan dargestellt werden., im Erfolgsplan dürfen sie überhaupt nicht erscheinen. Erst ab Nutzung nach Fertigstellung müssen bzw. dürfen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilte Abschreibungsbeträge in die Gebührenberechnungen einfließen. Die vorhandenen Rückstellungen für die Brückenreparatur sind aufzulösen, die für 2010 vorgesehenen 753 000 EUR dürfen nicht als Rückstellung gebildet werden.
Da die Erreichbarkeit der Mülldeponie ohne die Brücke nicht ausreichend gewährleistet ist, könnten die Investitionskosten der Brücke nach Ansicht der Behörde als entsprechendes Nutzungsrecht dargestellt werden und wären dann auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse aufzulösen. Nur dieser jährliche Auflösungsbetrag sei in die jährliche Gebührenbedarfsberechnung einzustellen. Der MZV-Anteil wird danach nur etwa 3000 EUR jährlich betragen.
Grünewald abschließend: „Ich bin hoch zufrieden mit dem Ergebnis meiner Eingabe. Unverständlich ist jedoch , warum ein ehrenamtlicher Kommunalpolitiker erst die Kommunalaufsicht bemühen muss, um hochdotierte Persönlichkeiten wie die 1. Kreisbeigeordnete Künholz und Geschäftsführer Körner von der Fehlerhaftigkeit ihres Handelns zu überzeugen.“